Fake-Bewerter auf Google Maps identifizieren:Möglichkeiten und rechtliche Hinweise, um Bewerter herauszufinden
Mehr zum Thema: Medienrecht, Bewerter, Google, Bewertung, herausfinden, identifizierenMit diesem Ratgeber möchten wir darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, um den Verfasser einer Negativbewertung auf Google Maps ausfindig zu machen
Die steigende Relevanz des Internets hat zu einer regelrechten Umwälzung in der Art und Weise geführt, wie Menschen miteinander kommunizieren und Informationen austauschen. Besonders Plattformen wie Google Maps spielen dabei eine herausragende Rolle, speziell wenn es um die Beurteilung von Unternehmen wie Restaurants, Hotels und Dienstleistungen geht. Doch welche Konsequenzen ergeben sich, wenn diese Bewertungen gefälscht oder diffamierend sind? Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Thematik der Fake-Bewertungen, und ob es möglich ist, den Urheber einer gefälschten Bewertung auf Google Maps ausfindig zu machen und ihn rechtlich haftbar zu machen.


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1. Die Herausforderung der Anonymität im Internet
Die Welt des Internets bietet Nutzern eine gewisse Anonymität, die es erschwert, die wahre Identität von Personen zu ermitteln, die online agieren. Bei Fake-Bewertungen auf Plattformen wie Google Maps kann diese Anonymität ausgenutzt werden, um Unternehmen zu schaden oder Konkurrenten zu diffamieren. Dies können wir leider aus unserer täglichen Beratungspraxis bestätigen. Ein Großteil der Unternehmen, die sich mit der Bitte um Hile an uns wenden berichten, dass Sie nicht zuordnen können, woher die ein oder andere anonyme 1-Sterne-Bewertung gekommen ist. Die regelmäßige Frage lautet dann oft, ob es eine Möglichkeit gibt, um den Bewerter (oder die Bewerterin) ausfindig machen zu können.
Die erste Hürde besteht darin, den Verfasser einer solchen Bewertung überhaupt zu identifizieren.
2. Identifizierung des Verfassers
2.1. IP-Adressen und ihre typischen Grenzen
Viele denken möglicherweise, dass die Identifizierung anhand der IP-Adresse des Verfassers ein einfacher Weg ist. Jedoch ist dies oft nicht der Fall. Internetdienstanbieter (ISPs) weisen IP-Adressen dynamisch zu, was bedeutet, dass dieselbe Adresse von verschiedenen Nutzern zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden kann. Zudem könnten Personen, die unerlaubte Bewertungen verfassen, Techniken zur Verschleierung ihrer IP-Adresse verwenden, um ihre Identität zu verbergen. Aber auch wenn der Bewerter einen öffentliches W-LAN, ein Internet-Kaffee oder ein fremdes Handy genutzt hat, ist ein Zuordnung auf technischer Ebene oftmals ausgeschlossen.
3. Rechtliche Schritte zur Offenlegung von Informationen
Um den Urheber einer Fake-Bewertung unter anonymen Namen zu identifizieren, sind häufig rechtliche Schritte erforderlich. Hierbei kann es notwendig sein, eine gerichtliche Anordnung zur Enthüllung von Informationen von Internetdienstanbietern zu beantragen. Plattformen wie Google Maps können verpflichtet sein, relevante Daten wie die mit dem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse offenzulegen. Allerdings ist es notwendig, ein rechtmäßiges Interesse nachzuweisen, um Zugang zu solchen Informationen zu erhalten.
4. Rechtliche Schritte gegen den Verfasser
4.1. Verleumdung und Rufschädigung
Sobald die Identität des Verfassers festgestellt wurde, stellt sich die Frage nach rechtlichen Schritten gegen diesen. Verleumdung und Rufschädigung sind mögliche Anklagepunkte, wenn die Fake-Bewertung unwahre Tatsachen behauptet und den Ruf des betroffenen Unternehmens schädigt.
4.2. Unterlassungsanspruch und Schadensersatz
Neben strafrechtlichen Konsequenzen (hier kommen insbesondere die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) sowie der Verleumdung (§ 187 StGB) ins Spiel) können betroffene Unternehmen auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Ein Unterlassungsanspruch kann erwirkt werden, um den Verfasser daran zu hindern, weitere diffamierende Bewertungen zu veröffentlichen. Zudem kann in Einzelfällen Schadensersatz gefordert werden, um den erlittenen finanziellen oder reputativen Schaden auszugleichen.
5. Oftmals die sinnvollste Variante: Löschung der Fake-Bewertung
Wir stehen Ihnen auch zur Seite, um Ihre negativen Fake-Bewertungen entfernen zu lassen!
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Beseitigung ungerechtfertigter Google Bewertungen sind wir mit sämtlichen Argumentationsstrategien vertraut, um eine hohe Erfolgsquote von ca. 90 % bei der Entfernung ungerechtfertigter Google-Bewertungen zu erzielen.
Gerne können Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Schildern Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam überprüfen können, ob wir auch in Ihrer Situation ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen erfolgreich entfernen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0) oder E-Mail (info@drnewerla.de).
Wir bieten die Einreichung von Entfernungsanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (als Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / ungerechtfertigter Google-Bewertung/Rezension).
6. Fazit
Die Identifizierung und rechtliche Verfolgung von Verfassern von Fake-Bewertungen auf Google Maps ist eine komplexe Angelegenheit, die technische, rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Während es theoretisch möglich ist, die Identität mithilfe von IP-Adressen zu ermitteln, sind die realen Hürden oft hoch. Rechtliche Schritte können erforderlich sein, um an die benötigten Informationen zu gelangen, und der Erfolg solcher Maßnahmen hängt von der Stärke des Falls ab.
Es empfiehlt sich, in derartigen Situationen die Expertise eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen, um die optimalen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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