Fake-Rezension bei Google löschen lassen – Wir informieren!
Mehr zum Thema: Medienrecht, Google, Fake, Rezension, Bewertung, löschenFake-Rezensionen sind unzulässig und sollten nicht hingenommen werden
Viele Unternehmen sind von Fake-Rezensionen auf Google Maps oder im Google Unternehmensprofil betroffen. Mit diesem Ratgeberartikel möchte ich betroffenen Unternehmen einen Überblick und eine Hilfestellung an die Hand geben.
1. Was ist unter einer Fake-Bewertung zu verstehen?
Unter einer Fake-Rezension sind solche Bewertungen zu verstehen, die nicht echt sind. Entweder hatte der Bewerter gar keinen geschäftlichen Kontakt zu dem bewerteten Unternehmen oder die Google Rezension ist inhaltlich unwahr (enthält also unwahre Tatsachenbehauptungen über das auf Google bewertete Unternehmen).

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2. Was für verschiedene Fake-Rezensionen gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei grobe Unterteilungen von Fake-Rezensionen: positive Fake-Rezensionen und negative Fake-Rezensionen.
Positive Fake-Rezensionen kommen häufig als gekaufte 5-Sterne Rezensionen vor. Es werden also positive Rezensionen gekauft, um das eigene Unternehmen auf Google Maps bzw. im Google Unternehmensprofil besser dastehen zu lassen. Dies ist rechtlich nicht erlaubt.
Negative Fake-Rezensionen (also 1-Sterne oder 2-Sterne-Rezensionen aber auch 3-Sterne-Rezensionen) sind solche, die nicht von echten Kunden bzw. Interessenten stammen und allein den Zweck verfolgen dem bewerteten Unternehmen zu schaden.
3. Fälle von Fake-Rezensionen aus meiner Beratungspraxis
Ein Großteil der Google-Fake-Rezensionen ist nicht nachvollziehbar bzw. es lässt sich nicht zurückverfolgen, wer die betreffenden Rezension abgegeben hat. Teilweise lässt sich jedoch nachvollziehen, aus welcher Richtung bzw. von welcher Person die betreffende negative Google-Fake-Rezension abgegeben wurde (oftmals lässt der Name des Bewerters oder der Text der Rezension oder auch das Profil des Bewerters Rückschlüsse darauf zu, wer hinter der Bewertung steckt oder zumindest aus welcher Richtung die Bewertungen kommt).
Mit sind viele Fälle bekannt, in denen derartige schädigende Negativbewertungen auf Konkurrenten/Mitbewerber, ehemalige Mitarbeiter zurückzuführen sind.
Vorsicht: Solche negativen Fake-Google-Rezensionen sind rechtswidrig und je nach Inhalt der Bewertung sogar strafbar (hier kommen insbesondere die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) aber rauch der Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht.
4. Was tun gegen Google-Fake-Rezension / Bewertung ?
Die gute Nachricht: Sie brauchen sich negative Fake-Google-Rezensionen nicht einfach gefallen lassen. Derartige Rezensionen sind rechtswidrig und können grundsätzlich gelöscht werden.
Fake-Rezensionen können und sollten bei Google gemeldet werden, um eine Löschung herbeizuführen. Hierbei ist es wichtig, optimal zu argumentieren, damit die maximalen Erfolgsaussichten auf eine Löschung bestehen. Fake-Rezensionen sind nämlich nicht nur rechtswidrig (s.o.), sondern verstoßen auch gegen die Google-Inhaltsrichtlinien.
Fake-Rezensionen auf Google löschen lassen? Wir unterstützen Sie!
Gerner sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre negativen Google Fake-Rezensionen löschen zu lassen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Entfernung unberechtigter negativer Fake-Rezensionen auf Google kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote zu erreichen.
Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen erfolgreich entfernen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Bewertung). Wir reichen die Löschanträge bei Google innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung ein.
Wenn auch Sie eine oder mehrere negative Fake - Rezensionen / Bewertung auf Google erhalten haben und diese dringend entfernen lassen möchten, besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema schlechte Google Bewertungen entfernen:
www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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