Google Rezensionen und Streitwerte vor Gericht, wir klären auf!

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Streitwerte bei Google Bewertungen oft bei 10.000.- und höher!

Vor Kurzem hatte ich bereits in einem Ratgeberartikel dazu berichtet, dass eine Klage bzw. gerichtliche Maßnahmen gegen Google das letzte Mittel sein sollten, um sich gegen eine negative Google Rezension bzw. Bewertung zu wehren. Hier finden Sie unseren Artikel hierzu:

https://www.123recht.de/ratgeber/medienrecht/Wegen-schlechter-Bewertung-Klage-gegen-Google-einreichen-Wir-informieren,-wann-es-Sinn-machen-kann-__a159981.html

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
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Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Im Anschluss an den eben genannten Ratgeberartikel möchte ich auf einen weiteren wichtigen Aspekt hinweisen, weshalb gerichtliche Maßnahmen gegen Google das letzte Mittel der Wahl sein sollten: hohe Kosten.

Die Kosten im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren richten sich wiederum in erster Linie nach dem sog. Streitwert bzw. Gegenstandswert.

Nach der Rechtsprechung einiger Gerichte liegen die Streitwerte für eine einzelne (!) Bewertung bei 10.000.- € oder sogar höher.

Ein kleiner Auszug von Gerichtsentscheidungen sowie Streitwerten

LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17: 10.000.- € Streitwert (eine Bewertung)

LG Heidelberg, Beschluss vom 25.03.2021, Az. 2 O 78/21: 15.000.- € Streitwert (eine Google Bewertung)

OLG München, Beschluss vom 30.12.2020, Az. 18 W 1726/20: 40.000.- € Streitwert (10 Bewertungen)

Bereits bei einem gerichtlichen Streit um eine Google-Bewertung und einem Streitwert von 10.000.- € kann das Prozesskostenrisiko deutlich über 4.000.- € betragen!

Unsere Empfehlung daher: unberechtigte negative Google Rezensionen löschen zu lassen, um den Bewertungsdurchschnitt zu optimieren und erst falls dies nicht gelingen sollte (was statistisch die Ausnahme ist), über eine Klage oder einstweilige Verfügung gegen Google nachzudenken.

Bereits seit mehreren Jahren sind wir auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Rezensionen spezialisiert und haben bereits eine Vielzahl an Betroffenen helfen können.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen kennen wir sämtliche Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung (im Bereich von 90%) derartiger Bewertungen zu erzielen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (Paketpreise ab 48.- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Rezension löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
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info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
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