Google darf Löschung von Negativen Bewertungen nicht verzögern: LG Köln hilft betroffenen Unternehmen!

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Verzögerungen von Google bei der Bewertungslöschung brauchen nicht hingenommen werden

Verzögerungen von Google kommen vor

Derzeit (Stand 18.06.2023) bearbeitet Google nach meiner eigenen Erfahrung Löschanträge recht zügig. Es gab aber in der Vergangenheit auch Zeiten (insbesondere in einzelnen Phasen innerhalb der Jahre 2020/2021), in denen Google Löschanträge in Bezug auf unberechtigte Negativbewertungen teilweise wochen- oder sogar monatelang nicht bearbeitet hat.

Die ist für viele Unternehmen nicht akzeptabel. Umso länger eine negative Google-Bewertung im Internet angezeigt wird, umso länger kann sie auch ihre rufschädigende Wirkung entfalten.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden

Genau an dieser Stelle hilft das LG Köln (Beschluss vom 18.08.2020, Az. 28 O 279/20).

Entscheidung des LG Köln

Das LG Köln hat in einem Eilverfahren gegen Google entschieden, dass Google Löschanträge zeitnah bearbeiten muss. Einen Zeitraum von etwas über zwei Wochen hat das LG Köln für die Bearbeitung als zu lang eingestuft.

Google hatte zwar die Corona-Pandemie als Grund für die Verzögerungen angegeben, dies hat das LG Köln aber nicht überzeugen können.

Negative Google Bewertung erhalten? Wir helfen!

Wenn auch Sie von unberechtigten Negativbewertungen auf Google betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese schnellstmöglich wieder loszuwerden.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen zu erzielen.

Google verzögert auch Ihre Löschanträge? Rufen Sie gerne an!

Wenn Sie bereits einen Löschantrag bei Google gestellt haben und Google diesen trotz ordnungsgemäßer Begründung (das wäre in Ihrem Einzelfall genau zu prüfen) diesen nicht reagiert oder ablehnt, könnte genau wie im Falle des LG Köln an eine einstweilige Verfügung gedacht werden.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie hierbei. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Kein Kostenrisiko für Sie:

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0). Dann können wir in Ruhe mit Ihnen besprechen, ob wir auch Ihnen helfen können, Ihre negativen Google Bewertungen erfolgreich zu löschen.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0) oder per E-Mail (info@drnewerla.de).

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer Google Bewertung).

Haben Sie eine unberechtigte Negativbewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Bewertungen löschen lassen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
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info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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