Haben Sie als Autohaus oder Autohändler negative Google Bewertungen erhalten? Oft können Sie diese löschen!
Mehr zum Thema: Medienrecht, Autohaus, Autohändler, Google, Bewertung, löschenAutohäuser und Autohändler können sich gegen unberechtigte Negativbewertungen wehren
Mit meiner Kanzlei habe ich mich bereits vor mehreren Jahren u.a. auf die Löschung von unberechtigten Google Bewertungen und Rezensionen spezialisiert (gerne möchte ich kurz die beiden Begriffe erläutern: Mit „Bewertung" sind die Sterne gemeint, „Rezension" meint den eigentlichen Bewertungstext) und berate sowie vertrete in diesem Zusammenhang regelmäßig auch Autohäuser sowie Autohändler.
Autohäuser und Autohändler können unberechtigte Google-Bewertungen löschen lassen!
Autohäuser und Autohändler sind in der Praxis mit verschiedenen Arten von Negativbewertungen und Rezensionen auf Google Maps oder im Google Unternehmensprofil konfrontiert.


seit 2008
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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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In der Tat stammen nach meiner Erfahrung viele Bewertungen von echten Kunden. Oft sind Autohäuser / Autohändler aber auch ungerechtfertigterweise Ziel von Bewertern geworden, die keine Kunden sich. Typische Fälle wären hier z. B. ehemalige Mitarbeiter und abgelehnte Bewerter, Mitbewerber oder „Spaßbewerter“, die Bewertungen in das Google Unternehmensprofil bzw. bei Google Maps einstellen..
Die gute Nachricht:
Autohäuser und Autohändler brauchen sich unfaire Negativbewertungen nicht einfach gefallen zu lassen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, derartige Bewertungen löschen zu lassen..
Als Autohaus oder Autohändler von negativen Google-Bewertungen betroffen? Wir helfen Ihnen gerne!
Wir helfen auch Ihnen dabei, Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen von Autohändlern und Autohäusern auf Google kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigter Google Bewertungen zu erreichen.
Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren!
Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).
Wenn auch Sie als Autohaus bzw. Autohändler leider eine oder gar mehrere unberechtigte negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten:
Besuchen Sie gerne unsere Internetseite um das Thema Google Bewertungen löschen:
www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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