Intimfotos ohne Erlaubnis verbreitet

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Was passiert mit persönlichen Bildern nach einer gescheiterten Beziehung?

Frage: Mein Ex hat Nacktfotos von mir an seine Freunde verschickt. Wir hatten die Fotos damals gemeinsam gemacht, aber da bin ich davon ausgegangen, dass die Bilder privat bleiben. Was jetzt?

123recht.de: Die ungenehmigte Verbreitung dieser Fotos verstößt gegen Ihr Recht am eigenen Bild. Sie können von Ihrem Ex und allen Personen, die diese Fotos weiterleiten, Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Frage: Kann ich zusätzlich verlangen, dass mein Ex Bilder von mir auf seiner Festplatte löscht?

123recht.de: Ja, zusätzlich haben Sie einen Anspruch gegen Ihren Ex, alle Intimfots von Ihnen zu löschen. Unverfängliche Bilder darf man nach einer gescheiterten Beziehung behalten, Nacktbilder und ähnliches aber müssen gelöscht werden, wenn der Ex-Partner das verlangt.

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