Jameda Bewertung löschen lassen: Kompetente Hilfe vom Fachanwalt bei Negativbewertungen

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Es gibt eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten, gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen

Arztbewertungsportale gibt es inzwischen viele. Zu nennen sind vor allem Jameda, Sanego, DocInsider und TopMedic u.a. Man kann solche Internetseiten als nützlich ansehen oder nicht – sie sind heute Realität. Nicht selten passiert es aber, dass auf solchen Portalen falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden oder Schmähkritik ausgesprochen wird. Und da hört der „Spaß“ dann auf.

Eine für jedermann abrufbare Bewertung mit der Note „mangelhaft“ oder "ungenügend" begründet die erhebliche Gefahr, dass (potentielle) Patienten an der Kompetenz des Bewerteten zweifeln und sich deshalb statt an den negativ Bewerteten an einen anderen Mediziner wenden. Negativbewertungen haben das Potential, die Chancen des negativ bewerteten Arztes im Wettbewerb mit anderen Ärzten deutlich zu beeinträchtigen.

Lars Jaeschke
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
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35390 Gießen
Tel: 0641 68681160
Web: http://www.ipjaeschke.de
E-Mail:
Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Sind Sie als Arzt ebenfalls auf einer Bewertungsplattform von einem (angeblichen) Patienten negativ bewertet worden ?

Sprechen Sie darüber mit Fachanwalt Dr. Jaeschke.

Für den Erstkontakt fallen für Sie bei uns keine Kosten an.

Es gibt eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten, gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen. Und in besonders krassen Fällen von strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann auch das Strafrecht fruchtbar gemacht werden, um dann anwaltlich im Rahmen der Ermittlungen der Behörden Einsicht in beim Portalbetreiber beschlagnahmte Unterlagen nehmen zu können.

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