Mit Rechtsanwalt Google Bewertungen löschen: Auch in 2024 die bessere Wahl

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Unternehmen sollten direkt einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, wenn es um das Löschen von unberechtigten Google Bewertungen geht

1. Warum direkt einen Anwalt einschalten, wenn es um negative Google-Bewertungen geht?

Seit vielen Jahren vertreten wir Klienten aus diversen Branchen, von Ärzten bis hin zu Zimmerei-Betrieben.

Unsere bisherige Beratungspraxis zeigt, dass eigene Löschversuche von Mandanten oft dazu führen, dass eine eigentlich löschbare Bewertung unlöschbar wird.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Wenn beispielsweise gegenüber Google angegeben wird, dass der Bewerter ein Kunde ist, obwohl das nicht stimmt oder nicht nachgewiesen werden kann, kann dies die Löschung erschweren oder sogar gänzlich verhindern.

Es ist daher ratsam, direkt einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Entfernung negativer Google-Bewertungen zu beauftragen. Hier sind einige der wichtigsten Gründe im Überblick:

    Google reagiert äußerst selten auf eigene Löschungsanträge von Unternehmen.
  • Die Bearbeitung kann erheblich verzögert werden, was besonders bei rufschädigenden Bewertungen inakzeptabel ist.
  • Google verlangt eine rechtliche Begründung des Löschungsantrags, was viele Unternehmen überfordert.

2. Schlechte Google-Bewertungen löschen lassen

Wir unterstützen Sie auch dabei, Ihre negativen Google-Bewertungen zu entfernen! Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir alle Argumente und Strategien, um eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung unberechtigter Bewertungen (z. B. Fake-Bewertungen oder 1-Sterne-Bewertungen ohne Kommentar) zu erzielen.

3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren!

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem kostenlosen Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und erläutern Sie uns Ihren Fall. Gemeinsam können wir besprechen, ob wir auch Ihre schlechten Google-Bewertungen erfolgreich beseitigen können. Das Kanzlei-Team steht Ihnen gerne telefonisch (0471/4839988-0) oder per E-Mail (info@drnewerla.de) zur Verfügung.

Wir bieten die Einreichung von Löschungsanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter Bewertung). Weitere Preisinformationen und Staffelungen finden Sie auf unserer Webseite (www.bewertungsbeseitiger.de).

4. Firmenrechtsschutzversicherung nutzen!

Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit decken kann.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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