Mit Rechtsanwalt Google Bewertungen löschen: Auch in 2024 die bessere Wahl
Mehr zum Thema: Medienrecht, Google, Bewertung, Rechtsanwalt, löschen, LöschanträgeUnternehmen sollten direkt einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, wenn es um das Löschen von unberechtigten Google Bewertungen geht
1. Warum direkt einen Anwalt einschalten, wenn es um negative Google-Bewertungen geht?
Seit vielen Jahren vertreten wir Klienten aus diversen Branchen, von Ärzten bis hin zu Zimmerei-Betrieben.
Unsere bisherige Beratungspraxis zeigt, dass eigene Löschversuche von Mandanten oft dazu führen, dass eine eigentlich löschbare Bewertung unlöschbar wird.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
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Wenn beispielsweise gegenüber Google angegeben wird, dass der Bewerter ein Kunde ist, obwohl das nicht stimmt oder nicht nachgewiesen werden kann, kann dies die Löschung erschweren oder sogar gänzlich verhindern.
Es ist daher ratsam, direkt einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Entfernung negativer Google-Bewertungen zu beauftragen. Hier sind einige der wichtigsten Gründe im Überblick:
- Die Bearbeitung kann erheblich verzögert werden, was besonders bei rufschädigenden Bewertungen inakzeptabel ist.
- Google verlangt eine rechtliche Begründung des Löschungsantrags, was viele Unternehmen überfordert.
2. Schlechte Google-Bewertungen löschen lassen
Wir unterstützen Sie auch dabei, Ihre negativen Google-Bewertungen zu entfernen! Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir alle Argumente und Strategien, um eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung unberechtigter Bewertungen (z. B. Fake-Bewertungen oder 1-Sterne-Bewertungen ohne Kommentar) zu erzielen.
3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren!
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem kostenlosen Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und erläutern Sie uns Ihren Fall. Gemeinsam können wir besprechen, ob wir auch Ihre schlechten Google-Bewertungen erfolgreich beseitigen können. Das Kanzlei-Team steht Ihnen gerne telefonisch (0471/4839988-0) oder per E-Mail (info@drnewerla.de) zur Verfügung.
Wir bieten die Einreichung von Löschungsanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter Bewertung). Weitere Preisinformationen und Staffelungen finden Sie auf unserer Webseite (www.bewertungsbeseitiger.de).
4. Firmenrechtsschutzversicherung nutzen!
Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns an, und wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit decken kann.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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info@drnewerla.de
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