Negative Google Bewertungen als Rechtsanwalt oder Notar erhalten? Wir helfen beim Löschen!
Mehr zum Thema: Medienrecht, Anwalt, Notar, Google, Bewertung, löschenNegative Anwaltsbewertungen lassen sich oftmals erfolgreich löschen
Seit mehreren Jahren bin ich unter u.a. auf die Löschung von unberechtigten Negativbewertungen auf Google spezialisiert. Dabei vertrete ich die verschiedensten Branchen und Berufsgruppen von Autohäusern bis hin zu Zahnärzten (sozusagen von A bis Z). Einen Großteil unserer Mandanten machen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notare aus (nachfolgend verwende ich die männliche Form zum Zwecke der Vereinfachung). Nach meiner persönlichen Erfahrung sind Anwälte (weniger Notare) dafür prädestiniert unberechtigte Negativbewertungen auf Google Maps oder im Google Unternehmensprofil zu erhalten.
So habe ich mir selbst einmal (nachdem ich für einen Mandanten ein Gerichtsverfahren gewinnen konnte) eine negative Bewertung in meinem Google Profil von dem entsprechenden Prozessgegner „eingefangen". In diesem Fall war der Bewerter so „nett", seinen Klarnamen zu verwenden, sodass ich es sofort zuordnen konnte. Jedenfalls konnte ich diese unberechtigte Google Bewertung schnell löschen, da es sich um keinen Mandanten von mir handelte und Prozessgegner kein Recht haben, dem generischen Rechtsanwalt eine Bewertung auf Google zu geben.


seit 2008
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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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1. Anwälte und Notare können negative Google Bewertungen löschen lassen!
Rechtsanwälte und Notare brauchen unberechtigte Negativbewertungen auf Google nicht einfach tolerieren. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, derartige Bewertungen löschen zu lassen.
Eine Möglichkeit zur Löschung besteht immer dann, wenn der Bewerter kein Mandant gewesen ist (Fake-Bewertungen), sofern die Bewertungen gegen die Google Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen (z.B. krasse Beleidigungen, Datenschutzverstöße etc.) oder wenn die Bewertung sogar strafbare Inhalte aufweist (z. B. üble Nachrede / Verleumdung, strafbar nach §§ 186, 187 StGB).
Nach meiner persönlichen Erfahrung kommen Negativbewertungen bei Rechtsanwälten oftmals aus der Richtung von Prozessgegnern oder auch von ehemaligen Mandanten, die mit dem Prozessverlauf unzufrieden sind (wofür aber der Rechtsanwalt nicht immer etwas kann).
2. Als Rechtsanwalt oder Notar von negativen Google-Bewertungen betroffen? Wir können helfen!
Wir helfen auch Ihnen dabei, Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen von Rechtsanwälten bzw. Notaren auf Google kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote im Bereich von 90 % bei der Löschung von unberechtigter Google Bewertungen zu erreichen.
3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen löschen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).
Wenn auch Sie als Rechtsanwalt oder Notar leider eine oder gar mehrere unberechtigte negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten:
Besuchen Sie gerne unsere Internetseite um das Thema Google Bewertungen löschen:
www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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