Negative Rezensionen auf Google löschen – Eine Sammlung der wichtigsten Urteile!

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Rechtsprechungsübersicht zum Thema "negative Google Rezensionen löschen"

Bewertungen und Rezensionen (insbesondere auf Google Maps bzw. in Ihrem Google Unternehmensprofil) sind ein wichtiges Beurteilungskriterium für Ihr Unternehmen und entscheiden oft darüber, ob ein Verbraucher bei Ihnen kauft oder bei der besser bewerteten Konkurrenz.

An dieser Stelle eine kurze Klärung der Begrifflichkeiten: Unter einer „Bewertung" versteht Google die Abgabe der bekannten Sterne, eine „Rezension" hingegen meint den eigentlichen Bewertungstext.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Die hohe Bedeutung von Bewertungen und Rezensionen auf Google sowie die stetig steigende Nachfrage von Mandantinnen und Mandanten zu diesem Thema hat uns dazu veranlasst die „Löschung von negativen Google Bewertungen" ins Leben zu rufen.

In dieser Reihe haben wir verschiedene Gerichtsurteile und deren Kernaussagen vorgestellt, in denen die betreffenden Gerichte über die Löschung von negativen Bewertungen bzw. negativen Rezensionen entschieden haben. Zwar beziehen sich nicht alle Urteile auf Google, jedoch sind auch diejenigen Urteile, die sich auf andere Bewertungsplattformen beziehen, entsprechend auf die Fälle der Löschung von negativen Google Rezensionen und Bewertungen übertragbar.

Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen eine Urteilssammlung an die Hand geben, in der wir nochmal alle Gerichtsurteile zum Thema "negative (überwiegend Google) Rezensionen löschen lassen" aufzeigen, die wir in den letzten Wochen und Monaten hier auf 123recht.de vorgestellt haben. Wir haben für Interessierte das jeweilige Urteil zum Vertiefen verlinkt (einfach auf das Aktenzeichen hinter dem jeweiligen Urteil klicken) und auch nochmal einen Link zu unserem ursprünglichen Artikel hier auf der Plattform gesetzt.

Beschluss OLG Düsseldorf vom 11.03.2011, Az. I-15 W 14/11

https://www.123recht.de/ratgeber/medienrecht/Loeschung-von-negativen-Google-Bewertungen-Boykottaufrufe-und-die-Meinungsfreiheit-__a159840.html

Urteil OLG München vom 28.10.2014, Az. 18 U 1022/14

https://www.123recht.de/ratgeber/internetrecht-computerrecht/Loeschung-von-negativen-Google-Bewertungen-bei-unzutreffender-Behauptung-eines-Produktmangels-__a159828.html

LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, Az. 9 O 59/17

https://www.123recht.de/ratgeber/internetrecht-computerrecht/Loeschung-von-negativer-Google-Bewertung-mit-1-Stern-ohne-Begruendung-stets-moeglich-__a159830.html

BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20

https://www.123recht.de/ratgeber/internetrecht-computerrecht/Loeschung-negativer-Google-Bewertungen-dank-neuester-BGH-Entscheidung-noch-einfacher-__a159939.html

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22

https://www.123recht.de/ratgeber/medienrecht/Schlechte-Google-1-Stern-Bewertung-ohne-Kommentar-entfernen-Brandaktuelles-Urteil-des-OLG-Koeln-staerkt-die-Rechte-Betroffener-__a159968.html

Wenn auch Sie von negativen Googlen Rezensionen betroffen sind helfen wir Ihnen gerne, die schlechten Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen löschen zu lassen!

Wir vertreten seit mehreren Jahren erfolgreich unsere Mandantinnen und Mandanten gegen Bewertungsplattformen und sind auf die Löschung von negativen Google Rezensionen spezialisiert. Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote im Bereich von 90 % bei der Löschung von negativen Google Rezensionen und Bewertungen zu erzielen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar).

Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie bequem und absolut unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen bzw. Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder gerne auch über die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Rezension / Bewertung).

Wenn auch Sie eine oder mehrere unberechtigte Rezensionen bzw. negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Rezensionen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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