OLG München hilft Arzt bei negativer Google Bewertung - Zusammenfassung des Urteils vom 06.08.2024

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Das Oberlandesgericht München setzt mit seinem neuesten Urteil ein klares Zeichen gegen Fake-Bewertungen von Ärzten auf Google Maps

Das OLG München entschied am 06.08.2024, dass Google in einem Fall, in dem ein Arzt eine negative Bewertung erhält und daraufhin behauptet, die betreffende Person nie behandelt zu haben, verpflichtet ist, die Person hinter der Rezension zu kontaktieren. Google muss den Bewertenden auffordern, Nachweise für den angeblichen Behandlungskontakt vorzulegen. Wenn der Bewertende keine entsprechenden Belege vorlegt, muss die Bewertung umgehend gelöscht werden. Der Arzt ist jedoch nicht verpflichtet, detailliert zu erklären, warum er den Verfasser der Bewertung nicht behandelt hat.

1. Was war passiert?

Ein Münchener Schönheitschirurg, der auf Nasenoperationen spezialisiert ist, erhielt eine 1-Sterne-Bewertung auf Google. Die Verfasserin schilderte in einer sehr langen Rezension, dass sie nach einem Nasenbruch und Atemproblemen von diesem Arzt operiert worden sei. Doch nach der Behandlung sei ihre Nase zu groß geraten, was sie entstellt habe. Sie beklagte, dass sie jetzt an den optischen Folgen leide, nicht richtig riechen und schmecken könne und weiterhin unter Atemproblemen leide.

Danjel-Philippe Newerla
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Der Arzt wandte sich an einen Anwalt, um gegen diese Bewertung vorzugehen, und erklärte Google, dass er die Verfasserin der Bewertung nie behandelt habe. Doch Google unternahm nichts, um die Verfasserin um Nachweise für den Behandlungskontakt zu bitten und weigerte sich, die Bewertung zu löschen. Daher zog der Arzt vor Gericht.

2. Das Urteil des OLG München: Google muss Stellungnahme einholen

Das Oberlandesgericht München entschied zugunsten des Arztes und erklärte, dass Google die Bewertung nicht mehr veröffentlichen darf, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt.

Das Gericht stellte fest, dass durch die Beanstandung des Arztes eine Prüfpflicht bei Google ausgelöst wurde. Google hätte den Bewertenden um eine Stellungnahme bitten müssen. Der Arzt legte eidesstattliche Versicherungen vor, die seine Behauptung stützten, die Verfasserin der Bewertung nicht zu kennen. Bei seiner Anhörung bestätigte er, dass die in der Bewertung genannten Details auf keinen seiner Patienten zutrafen.

<>Das Gericht gab außerdem zu bedenken, dass die Bewertung möglicherweise von einem Konkurrenten stammen könnte, was ebenfalls von Google hätte überprüft werden müssen. Da Google dieser Prüfpflicht nicht nachgekommen war, entschied das Gericht, dass die Bewertung gelöscht werden muss.

 

3. So können sich Ärzte gegen unberechtigte Bewertungen wehren

Das Urteil des OLG München stellt einen wichtigen Schritt im Schutz von Ärzten vor ungerechtfertigten Bewertungen dar. Ärzte, die mit unzutreffenden Bewertungen konfrontiert sind, sollten klar und deutlich bestreiten, dass sie den betreffenden Patienten behandelt haben (vorausgesetzt, dass tatsächlich kein Behandlungskontakt bestand). In solchen Fällen kann eine eidesstattliche Versicherung hilfreich sein, die den Sachverhalt untermauert.

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Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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