Persönlichkeitsrechtsverletzung "Jens Lehmann gegen Tim Wiese"

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Für Aufsehen sorgt derzeit eine Streitigkeit zwischen Tim Wiese, Torhüter von Werder Bremen und dem ehemaligen Nationaltorwart Jens Lehmann. Letzterer äußerte sich anlässlich eines Champions League Spiels zwischen Werder Bremen und Tottenham als TV-Experte kritisch in Bezug auf Tim Wiese: "Wenn er einen Schritt rausgeht, kann er den Ball abfangen. Er hätte sich nicht an den Pfosten klammern, sondern mutiger rausgehen sollen. Er kann es auf jeden Fall besser machen".

Tim Wiese erwiderte auf diese Bemerkung in der BILD-Zeitung: „Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen, am besten in die Geschlossene“.

Jens Lehmann reichte daraufhin Klage beim Landgericht München ein. Er fordert eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000,- € für die erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Voraussetzung für einen derartigen Geldentschädigungsanspruch ist, dass Jens Lehmann infolge der Äußerung einen immateriellen Schaden sowie eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung erlitten hat, welche auf einem Verschulden von Tim Wiese beruhen.

Ein immaterieller Schaden könnte im vorliegenden Fall in einer Ehrverletzung liegen. Ob diese Ehrverletzung eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, ermittelt das Gericht im Wege einer Gesamtabwägung aller Umstände des konkreten Falles. Dabei spielen viele Faktoren, wie der Bekanntheitsgrad des Verletzten, dessen Vorverhalten sowie Anlass und Beweggrund der Äußerung eine Rolle. Hierbei könnte berücksichtigt werden, dass Tim Wiese auf eine Äußerung durch Jens Lehmann reagiert hat. Darüber hinaus könnte relevant sein, dass bei der Kommentierung von Fußballspielen häufig härtere Töne angeschlagen werden, siehe das ehemalige Kommentatoren-Duo Gerhard Delling und Günter Netzer.

Ferner ist für den Geldentschädigungsanspruch häufig problematisch, dass dieser gegenüber anderen Ansprüchen subsidiär ist. Demnach darf der Schaden nicht anderweitig, etwa durch einen Widerruf der Äußerung durch Tim Wiese ausgeglichen werden können.

Wie das Gericht die angesprochenen Kriterien werten wird, bleibt abzuwarten. Der ursprünglich für den 07.04.2011 angesetzte Verhandlungsbeginn wurde auf Juli 2011 verschoben.