Schlechte Golocal Bewertungen entfernen – Wir helfen Ihnen!

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Sie können sich gegen schlechte Golocal Bewertungen wehren!

Golocal ist ein bekanntes Branchenverzeichnis und zugleich eine der größten deutschen Bewertungsplattformen im Internet.

Auf Golocal haben Nutzer die Möglichkeit, ihre Erfahrung und Zufriedenheit mit einem Unternehmen mit einer Golocal Bewertung auszudrücken. Positive Golocal Bewertungen stärken Ihren guten Ruf im Internet, negative Golocal Bewertungen hingegen schaden Ihrem Unternehmen und Ihrem guten Ruf.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Wichtig:

Nicht jede negative Golocal - Bewertung ist berechtigt und muss einfach hingenommen werden. Viele unberechtigte schlechte Golocal Bewertungen lassen sich entfernen.

Eine Löschung ist immer dann möglich, wenn die negative Golocal Bewertung entweder gegen die Richtlinien (sog. „netiquette") bzw. Nutzungsbedingungen von Golocal oder gegen geltendes Recht verstößt

Wann verstößt eine Bewertung gegen die Golocal Richtlinien vor?

Golocal gibt unter Punkt 5. seiner sog. Netiquette an, dass folgende Bewertungen unzulässig und daher zu unterlassen sind:

„Diskriminierende, beleidigende und verleumderische Äußerungen, Schmähkritik oder sonstiges respektloses Verhalten wie Drohungen oder Anfeindungen anderen Usern oder Dritten gegenüber Namentliche Nennung bzw. Verwendung von Bildern oder sonstiger personenbezogener Daten außerhalb des Nutzer Profils anderer Personen ohne deren Zustimmung Erfahrungen als Arbeitnehmer, Subunternehmer oder sonstiger Auftragnehmer und Erlebnisse, die Du auf privater Ebene mit Locationinhabern bzw. Mitarbeitern gesammelt hast bzw. die nicht die Diensteistungen der bewerteten Location betreffen Strafrechtlich relevante Inhalte, wie die Veröffentlichung eines Hakenkreuzes, die Behauptung einer Straftat oder ähnliches. Diese können dazu führen, juristische Schritte einleiten zu müssen. Eigenwerbung (Ausgenommen: Lokale Foren)"

(Quelle: https://www.golocal.de/hilfe/#netiquette )

Wann verstößt eine Golocal Bewertung gegen geltendes Recht?

Ein Verstoß einer Golocal Bewertung gegen geltendes Recht liegt dann vor, wenn die betreffende Bewertung entweder gegen geltende Gesetze (z. B. Strafgesetze) oder die aktuelle Rechtsprechung verstößt.

Insbesondere die deutsche Gerichtsbarkeit hat in den letzten Jahren (und ganz besonders in den letzten Monaten) eine Vielzahl an Fallgruppen entwickelt, in denen Bewertungen im Internet unberechtigt sind und daher als Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewerteten Unternehmens zu löschen sind.

So hat ganz aktuell das OLG Köln im Zusammenhang mit einer schlechten Google Bewertung entschieden, dass eine 1- Sternebewertung ohne Kommentar eines Nichtkunden gegen geltendes Recht verstößt und daher zu löschen ist:

Hier finden Sie einen Artikel von mir mit einer Besprechung des OLG Köln Urteils:

https://www.123recht.de/ratgeber/medienrecht/Schlechte-Google-1-Stern-Bewertung-ohne-Kommentar-entfernen-Brandaktuelles-Urteil-des-OLG-Koeln-staerkt-die-Re-__a159968.html

Auch der Bundesgerichtshof hat in einer ganz aktuellen Entscheidung von Ende 2022 entschieden, dass eine Bewertung stets dann zu löschen ist, sofern der Bewerter nicht vortragen und auch nicht nachweisen kann, dass er überhaupt Kunde des bewerteten Unternehmens ist.

Hier finden Sie einen Artikel von mir mit einer Besprechung des BGH-Urteils:

https://www.123recht.de/ratgeber/medienrecht/Loeschung-von-negativen-Google-Bewertungen-Der-BGH-staerkt-die-Rechte-der-Betroffenen-__a159843.html

Diese beiden Gerichtsentscheidungen des OLG Köln sowie des BGH lassen sich auch auf unberechtigte schlechte Golocal Bewertungen übertragen.

Haben Sie auch eine oder mehrere schlechte Golocal Bewertung(en) erhalten und möchten Sie diese entfernen lassen? Das zeigt unsere Praxis.

Warum negative Golocal Bewertungen nicht selbst entfernen sondern lieber von Fachanwalt löschen lassen?

Von einer Löschung von Golocal Bewertungen aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird grundsätzlich ab. Dies hat vor allem folgende Gründe:

Golocal neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Golocal Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.

Mit der falschen oder gar einer gänzlich fehlenden Argumentation wird Golocal mit hoher Wahrscheinlichkeit die Löschung der unberechtigten negativen Bewertung verweigern.

Angeblich auf die Löschung von negativen Golocal Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen vorzunehmen. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten darf nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Deutschland negative Golocal Bewertungen (bzw. Internetbewertungen, wie z. B. Googlebewertungen) für Dritte (also Kunden/Mandanten) entfernen (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18)

Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Golocal Bewertungen entfernen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen im Internet kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Golocal Bewertungen (z. B. Fakebewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Golocal Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Golocal zu günstigen Festpreisen an (ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Golocal Bewertung).

Sie haben nicht auf Golocal sondern auf Google eine schlechte Bewertung erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?

Besuchen Sie in diesem Fall gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Bewertungen löschen lassen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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