Schlechte Google Rezensionen löschen – Neues Urteil des OLG Stuttgart unterstützt betroffene Unternehmen!
Mehr zum Thema: Medienrecht, Google, Bewertung, Urteil, Bewertungsbeseitiger, löschenPrüfen Sie, ob auch Ihre negativen Google Bewertungen löschbar sind
Schlechte Google Rezensionen sind ein Problem für viele Unternehmer. Zum Glück ist nicht jede Google Bewertung berechtigt, weshalb im Einzelfall überlegt werden sollte, derartige Google Bewertungen löschen zu lassen.
In diesem Ratgeberartikel möchten wir eine ganz aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart zum Thema Google Bewertungen und deren rechtlichen Zulässigkeit besprechen.
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Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 31.08.2022
Das OLG hatte über den Fall eines Anwalts zu entscheiden, der nach einem für seinen Mandanten gewonnenen Verfahren von dem Prozessgegner eine schlechte Google Bewertung (1-Stern mit dem Kommentar „nicht empfehlenswert und „kritisch: Professionalität") erhalten hatte.
Das OLG hat insoweit festgestellt, dass eine derartige Google Bewertung mit 1-Stern den bewerteten Rechtsanwalt negativ in der Öffentlichkeit darstellt.
Aufgrund dieser schlechten Google Bewertung wurde der Rechtsanwalt nach Ansicht des OLG Stuttgart in seinem sozialen Geltungsanspruch gefährdet. Der Bewerter habe durch seine Bewertung zum Ausdruck gebracht, dass er schon einmal einen geschäftlichen Kontakt zu dem bewerteten Rechtsanwalt hatte. Dies war jedoch nicht der Fall und einer der Hauptgründe, weshalb die Klage des Rechtsanwaltes Erfolg hatte. Nach zutreffender Auffassung des OLG war die Bewertung unberechtigt und musste somit gelöscht werden, da es sich bei dem Bewerter nicht um einen Mandanten des bewerteten Anwalts gehandelt hatte.
Zum vollständigen Urteil des OLG:
https://openjur.de/u/2452151.html
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Wir sind auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen gemacht. Im Gegensatz zu dem oberen Fall musste bislang keiner unserer Mandanten zur anwaltlichen Abmahnung oder sogar zur Klage zurückgreifen, sondern konnten mit unserer Hilfe die negativen Google Bewertungen mit einem Stern ohne Kommentar schnell und preiswert und vor allem außergerichtlich entfernen lassen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.
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Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.
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Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertung löschen:
www.bewertungsbeseitiger.de
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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