Sind Sie Zahnarzt und haben eine negative Google Bewertungen erhalten? Wir helfen Ihnen beim Löschen!

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Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich gegen unberechtigte Google Bewertungen wehren!

Wir betreuen seit mehreren Jahren Zahnärztinnen und Zahnärzte rund um das Thema „Google-Bewertungen". Daher wissen wir, dass gerade Zahnärztinnen und Zahnärzte (nachfolgend verwenden wir zur Vereinfachung die männliche Form „Zahnarzt") oft zu Unrecht von negativen Google Bewertungen betroffen sind.

Zahnärzte können sich gegen negative Google Bewertungen wehren!

In der Praxis handelt es sich im Zusammenhang mit Zahnarztbewertungen auf Google nach unserer Erfahrung um verschiedene Gruppen von Bewertern. Naturgemäß gibt es auch viele negative Bewertungen, die von echten Patientinnen und Patienten stammen. Regelmäßig sind aber auch Zahnärzte von Bewertungen durch ehemalige Mitarbeiter (dies ist nach den Google Richtlinien nicht zulässig) und auch von Fake-Bewertungen betroffen. Aber auch unwahre Tatsachenbehauptungen in Bezug auf die eigentliche Behandlung sind leider oft anzutreffen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.drnewerla.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden

Die gute Nachricht:

Zahnärzte brauchen unberechtigte negative Bewertungen nicht einfach hinnehmen und können diese in vielen Fällen löschen lassen (z. B. wenn der Bewerter nicht als Patient bekannt ist).

Haben auch Sie als Zahnarzt eine schlechte Google Bewertung erhalten? Wir helfen!

Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Zahnarztbewertungen auf Google kennen im Bereich von Hausverwaltungen kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erreichen.

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren!

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).

 

Haben Sie als Zahnarzt eine oder gar mehrere unberechtigte Bewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite um das Thema negative Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.drnewerla.de
0471/4839988-0
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