Unberechtigte Google Bewertungen erhalten! Wir helfen!

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Nehmen Sie unberechtigte Bewertungen auf Google nicht einfach hin

Negative Bewertungen/Rezensionen auf Google: Ein nicht zu unterschätzendes Problem 

Umfragen im Internet zur Folge werden Bewertungen im Internet immer wichtiger, und wirken sich zumindest indirekt auf Ihren Umsatz als Unternehmer aus. Dies ist auch logisch und einfach nachvollziehbar. Viele Verbraucher neigen dazu, Unternehmen mit signifikant besseren Google Bewertungen einem Unternehmen mit wesentlich schlechterem Ergebnis vorziehen und dass wirkt sich unmittelbar auf den Umsatz (insbesondere im Neukundenbereich) aus.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Sollten Sie unberechtigter Weise von schlechten Google Bewertungen betroffen sein, haben Sie einen Anspruch auf Löschung dieser unberechtigten Google Bewertungen, wenn diese gegen das geltende Recht oder die Richtlinien des Portals verstoßen. Bleiben Sie nicht auf negativen Google Bewertungen sitzen und nutzen Sie Ihr Recht, dagegen vorzugehen!

Unsere Handlungsempfehlungen:

Im Folgenden geben wir Ihnen ein paar Tipps an die Hand, wie Sie sich gegen unberechtigte negative Google Bewertungen zur Wehr setzen können.

Überprüfung der Bewertung(en)

Haben Sie eine negative und unzutreffende Bewertung erhalten, sollten Sie nicht sofort agieren. In der Praxis kommt es durchaus vor, dass Kunden die negative Bewertung bereuen und diese selber innerhalb von wenigen Tagen ändern oder entfernen. Auch kommt es vor, dass Google einen Verstoß gegen die Google-Richtlinien erkennt und eine Bewertung deshalb von sich aus ohne weiteres Zutun entfernt.

Gerne können Sie aber auch unverzüglich die Löschung beantragen. Hierzu müssen Sie mit der Maus auf das Symbol mit den drei Punkten direkt neben der betreffenden Bewertung/Rezension klicken und dann weiter auf „Rezension melden" klicken und dann weiter angeben, weshalb Sie die Bewertung für unberechtigt halten.

Google löscht grundsätzlich Bewertungen, die gegen die Google-Richtlinien und gegen geltendes Recht verstoßen (z.B. unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Inhalte, Bewertungen von Nichtkunden, etc.)

Sollte die Google Bewertung allerdings sehr störend bzw. rufschädigend sein, sollten Sie in Erwägung ziehen, nicht länger abzuwarten, sondern durchaus die Löschung direkt beantragen.

Vorsicht mit Kommentierungen von Bewertungen

Bevor Sie eine negative Bewertung kommentieren, versuchen Sie zuvor stets, diese negative Bewertung löschen zu lassen. Ein unbedacht verfasster Kommentar, selbst wenn dieser sachlich gerechtfertigt sein sollte, kann Ihrer Reputation weiteren Schaden zufügen, indem Sie eine Bewertung im schlimmsten Fall unlöschbar machen. Wenn Sie beispielsweise einen Kommentar so formulieren (z. B. „Liebe Kundin/lieber Kunde………………), dass Google davon ausgeht, dass es sich um einen echten Kundenkontakt handelt, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass Google die Bewertung nicht löscht, obwohl die Bewertung eines Nichtkunden unberechtigt ist (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17).

Ein Kommentar ist jedoch stets eine gute Idee, sofern eine Bewertung aus rechtlichen Gründen nicht löschbar ist. So können Sie zumindest die Gelegenheit nutzen, um den Kunden nach außen zu kommunizieren, dass Sie die Bewertung ernst nehmen und bemüht sind, Ihren Service zu verbessern.

Eine Anmerkung nebenbei: Positive Bewertungen sollten Sie stets kommentieren. Dies freut den Kunden/Kundin und zeigt, dass Sie ihre/seine Bewertung wertschätzen.

Wir unterstützen Sie dabei, unberechtigte negative Google-Bewertungen löschen zu lassen!

Negative Google-Bewertungen können im Einzelfall anfechtbar sein. Google neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Google Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.

Wir helfen gern bei voller Kostenkontrolle und Kostentransparenz zum günstigen Festpreis!

Wir unterstützen Sie gerne bei den Löschungen von unberechtigten Google Bewertungen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen auf Google kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir für Sie gerne, ob diese die Anwaltskosten für die Löschung der negativen Bewertung(en) in Ihrem Google Unternehmensprofil (früher Google My Business)  übernimmt. Gerne holen wir für Sie als kostenlosten Service eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und führen den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) nicht einspringen, so helfen wir Ihnen gerne zum günstigen Festpreis (ab 79.- € zzgl. MwSt. je eingereichter/beanstandeter Bewertung).

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Bewertungen auf Google erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf 123recht.de.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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