Werbung mit Testimonials
Mehr zum Thema: Medienrecht, Testimonial, Werbung, Kundenmeinungen, Einwilligung, KundenSo nutzen Sie Kundenstimmen rechtssicher
Positive Kundenmeinungen und Testimonials sind ein unschätzbar wertvolles Werkzeug im Marketing. Sie bauen Vertrauen auf, bestätigen die Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen und überzeugen potenzielle Neukunden authentisch. Doch die Begeisterung über zufriedene Kunden sollte nicht dazu verleiten, leichtfertig mit deren Aussagen und Bildern umzugehen. Die Werbung mit Testimonials ist rechtlich komplex und erfordert sorgfältige Planung, um Abmahnungen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht, mit dem Abschluss Master of Law (Medienrecht), berate ich Sie umfassend zu den rechtlichen Aspekten der Werbung mit Testimonials.


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Die rechtliche Basis: Einwilligung ist das A und O
Die Nutzung einer positiven Aussage, eines Namens, Fotos oder Videos einer Person zu Werbezwecken greift in deren Persönlichkeitsrecht ein und stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Daher ist die Einwilligung der betreffenden Person die absolute Grundlage für jede rechtssichere Testimonial-Werbung.
Diese Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen. Das bedeutet, die Person muss klar und unmissverständlich zustimmen, dass ihr Testimonial (Zitat, Bild, Video) für Ihre Werbung verwendet werden darf. Eine bloße mündliche Zusage oder ein "stillschweigendes" Einverständnis reichen in der Regel nicht aus, insbesondere im Hinblick auf die Nachweispflichten nach der DSGVO. Dokumentieren Sie die Einwilligung immer schriftlich oder zumindest in einer Form, die Sie später belegen können (z.B. per E-Mail).
Wichtige Punkte, die Ihre Vereinbarung zur Testimonial-Nutzung regeln sollte:
Eine klare Vereinbarung mit der Person, die das Testimonial gibt, ist unerlässlich. Klären Sie darin mindestens folgende Punkte:
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Welche Inhalte dürfen genutzt werden? (Genaues Zitat, Name, Foto, Video, etc.)
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Auf welchen Kanälen darf geworben werden? (Ihre Website, Social Media Profile, Print-Anzeigen, etc.)
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Für welchen Zeitraum gilt die Nutzungserlaubnis? (Definieren Sie eine klare Laufzeit.)
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Besteht ein Recht zur Beendigung oder zum Widerruf? (Regeln Sie die Bedingungen, unter denen die Nutzung vorzeitig beendet werden kann.)
Wahrheit, Klarheit und Transparenz
Neben der Einwilligung sind auch wettbewerbsrechtliche Aspekte entscheidend. Ihre Werbung mit Testimonials muss wahr und transparent sein:
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Authentizität: Das Testimonial muss echt sein und die tatsächliche Meinung des Kunden wiedergeben. Erfundene oder manipulierte Kundenmeinungen sind irreführend und unzulässig.
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Kennzeichnung bei Gegenleistung: Erhält die Person für ihr Testimonial eine Gegenleistung (z.B. Bezahlung, Rabatt), muss dies in der Werbung klar und deutlich als solche gekennzeichnet werden. Andernfalls handelt es sich um unzulässige Schleichwerbung.
Was tun, wenn ein Kunde sein Testimonial zurückziehen möchte?
Die Frage, ob ein Kunde seine Zustimmung zur Nutzung eines Testimonials widerrufen kann, ist komplex. Datenschutzrechtliche Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind grundsätzlich jederzeit widerrufbar. Dies bedeutet, die Nutzung von Namen, Bildern etc. muss dann eingestellt werden.
Auch die werbliche Aussage selbst kann unter Umständen zurückgezogen werden. Wenn keine klare vertragliche Regelung zur Laufzeit oder Kündigung getroffen wurde, kann eine Beendigung nur durch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen. Ein solcher wichtiger Grund kann beispielsweise eine erhebliche Zerrüttung des Verhältnisses zum Unternehmen sein, die die Fortsetzung der Werbung mit dem Testimonial für die Person unzumutbar macht.
Risiken vermeiden: Setzen Sie auf rechtliche Sicherheit
Fehler bei der Werbung mit Testimonials können teuer werden. Sie riskieren Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der betroffenen Person sowie negative Auswirkungen auf Ihren Ruf.
Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Medienrecht helfe ich Ihnen, diese Risiken zu minimieren. Ich berate Sie bei der Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen zur Nutzung von Kundenmeinungen, prüfe Ihre geplante Testimonial-Werbung auf rechtliche Zulässigkeit und unterstütze Sie, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Ihr Angebot für rechtssichere Testimonials:
Möchten Sie Testimonials effektiv und gleichzeitig rechtlich einwandfrei in Ihrer Werbung einsetzen? Haben Sie Fragen zur Einholung von Einwilligungen, zur Gestaltung von Vereinbarungen oder zum Umgang mit dem Wunsch eines Kunden, sein Testimonial zurückzuziehen?
Nutzen Sie meine Expertise als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Ich biete Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Schildern Sie mir Ihr Anliegen, und ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation.
Weitere Informationen zur rechtlichen Bindung von Testimonials finden Sie in meinem Artikel unter https://kanzlei-kramarz.de/rechtliche-bindung-von-testimonials/.
Besuchen Sie meine Kanzlei-Website für allgemeine Informationen: https://kanzlei-kramarz.de/.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich für Ihre kostenlose Erstberatung:
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Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen, Ihre Werbung mit Testimonials rechtssicher und erfolgreich zu gestalten.
Christian Kramarz, LL.M.
RA, Fachanwalt für Urheber-/Medienrecht & IT-Recht
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