Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte und Abrechnungsprobleme?

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Analogabrechnung ohne Stichtagsregelung

Seit dem 1.1.2012 ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft und gewährt den Zahnärzten erstmals die so genannte Analogabrechnung ohne Stichtagsregelung.

Bisher konnten nur solche zahnärztliche Leistungen analog berechnet werden, die nach Inkrafttreten der GOZ (1988) aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt wurden. Diese Stichtagsregelung gilt nicht mehr.

Thomas Stein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Erbrecht, GmbH-Recht, Umsatzsteuerrecht

Zahnärzte könnten beispielsweise die Entfernung von Zahnbelägen neben einer professionellen Zahnreinigung nach der GOZ Nr. 1040 analog abrechnen oder einen Zuschlag für die Anwendung eines OP-Mikroskops nach der GOZ-Nr. 5000 abrechnen. Leider sehen dies die privaten Krankenversicherer und Beihilfestellen anders und sind der Auffassung, dass eine Analogabrechnung nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich ist; von 26 denkbaren Analogabrechnungen nur 6.

Eine große Sorgfalt des Zahnarztes bei der Erstellung der Abrechnung verhindert das Entstehen von Abrechnungsproblemen.