Entschädigung im deutlich vierstelligen Bereich für falsch durchgeführte Sprunggelenksoperation

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Durch einen Arbeitsunfall zog sich unsere Mandantin eine Sprunggelenksfraktur zu, die erforderliche Operation wurde allerdings falsch durchgeführt.

Chronologie und Krankengeschichte:
Die Klägerin erlitt in 2013 einen Arbeitsunfall, wobei sie sich eine Sprunggelenksluxationsfraktur zuzog. Sie stellte sich bei den Beklagten vor, die die Fraktur operativ mittels Fixateur externe behandelten. Eine Revisionsoperation war erforderlich. Postoperativ angefertigte Röntgenbilder zeigten einen zunehmenden Korrekturverlust, die eine erneute Operation erforderten. Auch lange Zeit später litt die Patientin unter starken Schmerzen im Sprunggelenk und Bewegungseinschränkungen.

Das Verfahren vor Gericht:
Das Landgericht Rostock hat den Vorfall mittels eines fachorthopädischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der befasste Gutachter war der Auffassung, dass die Osteosynthese der Fibula nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich anriet, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll..
Auch in dieser Sache war der Versicherer der Beklagten leider nicht bereit gewesen, vorgerichtlich zu regulieren, so dass die gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich wurde. Dieses Vorgehen hatte nunmehr für die Geschädigte Erfolg, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel. C. Mahr LLM klar.

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