Fachanwaltschaft für Corona-Recht

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Die Satzungsversammlung sollte das Spektrum der möglichen Fachanwaltstitel um das neue Rechtsgebiet Corona-Recht erweitern.

Kürzlich wurde das neue Rechtsgebiet Corona-Recht hier dargestellt. Zum ersten Mal hörte ich diesen treffenden Begriff von der wunderbaren Kollegin Beate Bahner aus Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht. Seit einiger Zeit kümmern sich insbesondere die Anwälte für Aufklärung e.V. um dieses neue Rechtsgebiet.

"Von mir aus dürften Sie diesen Titel auch ohne offizielle Einführung tragen. Dann würden potenzielle Mandanten wenigstens direkt erkennen, welch Geistes Kind Sie sind," schreibt mir der Kollege Jürgen Dotzert aus Darmstadt am 20.08.2022 auf Facebook. Übersehen wird bei dieser unter den Kolleginnen und Kollegen durchaus verbreiteten Ansicht allerdings, dass es sowohl berufsrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich verboten ist, einen nicht-existenten Fachanwaltschaftstitel zu führen.

Andreas Neumann
Partner
seit 2017
Rechtsanwalt
An der alten Ziegelei 5
48157 Münster
Tel: 0251-9320 5430
Tel: 0176-614 836 81
Web: http://immoanwalt.nrw
E-Mail:
Baurecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Werkvertragsrecht

Zugelassene Fachanwaltschaften sind derzeit allein:

  1. Agrarrecht
  2. Arbeitsrecht
  3. Bank-und Kapitalmarktrecht
  4. Bau- und Architektenrecht
  5. Erbrecht
  6. Familienrecht
  7. gewerblichen Rechtschutz
  8. Handels- und Gesellschaftsrecht
  9. Informationstechnologierecht
  10. Insolvenzrecht
  11. Internationales Wirtschaftsrecht
  12. Medizinrecht
  13. Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  14. Migrationsrecht
  15. Sozialrecht
  16. Sportrecht
  17. Steuerrecht
  18. Strafrecht
  19. Transport- und Speditionsrecht
  20. Urheber- und Medienrecht
  21. Vergaberecht
  22. Verkehrsrecht
  23. Versicherungsrecht
  24. Verwaltungsrecht

Das Corona-Recht ist erkennbar noch nicht darunter, ebenso wenig übrigens wie das von mir ebenfalls befürwortete Zivile Revisionsrecht (als Vehikel zur Abschaffung der letzten verbliebenen Singularzulassung beim Bundesgerichtshof).

Die immer zahlreicher werdenden Kolleginnen und Kollegen, die Mandate aus dem Corona-Recht bearbeiten, sind mitnichten zwangsläufig Kritiker der neuartigen Spritze. Man kann also auch als FA mwd für Corona-Recht durchaus Fan der regelmäßigen Spikungen sein und der neuen Ideologie des Wokeism angehören. Das eine schließt das andere überhaupt nicht aus.

Wes Geistes Kind man ist, wird mit einer Fachanwaltschaft für Corona-Recht somit überhaupt nicht kommuniziert.

Es gehört nach meiner Auffassung zu den ureigenen Aufgaben der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege, Freiheiten zu verteidigen und Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit früh zu erkennen und darauf hinzuweisen, wie etwa die offensichtliche Einschränkung der Meinungsfreiheit durch eine nicht zu rechtfertigende und zunehmende Zensur auf Social Media.

Mit einer Fachanwaltschaft für Corona-Recht würde der aus oben zitierten Statement eines beliebig ausgewählten Kollegen deutlich ersichtliche Berührungsangst im Hinblick auf rechtliche Probleme aus der Nichtbefolgung von Corona-Maßnahmen reduziert. Es scheint eine - unberechtigte und auch unprofessionelle - Angst zu sein, allein durch die Bearbeitung solcher durchaus vielfältiger, interessanter und sehr anspruchsvoller Mandate, sich die beliebte N.-Keule zuziehen zu können.

Die Einführung der Fachanwaltschaft für Corona-Recht ist daher dringend erforderlich, um die hohe Anzahl von Mandatsablehnungen in diesem Bereich zu reduzieren und allen Rechtssuchenden die nötige Rechtsberatung angedeihen zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann alias Immoanwalt NRW
48157 Münster, An der alten Ziegelei 5
https://www.immoanwalt.nrw
Tel. 0251 9320 5430 - Fax 0251 9320 5432
Mobil 0176 - 614 836 81
Mail neumann@immoanwalt.nrw
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