Fehldiagnose einer Thrombose und anschließender Embolie brachte 15000 Euro Entschädigung

Mehr zum Thema: Medizinrecht, Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Ärztepfusch
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Mandantin befand sich in Behandlung bei den Beklagten, die eine akute Thrombose übersahen, vermutlich verursacht durch die Antibabypille, was jedoch nicht nachgewiesen wurde.

Krankengeschichte und Chronologie

Die Klägerin litt ab November 2013 unter zunehmenden Brust- und Rückenschmerzen. Nach zusätzlicher massiver Atemnot wurde sie in der Einrichtung der Beklagten aufgenommen. Eine Beinvenenuntersuchung erfolgte bei der Mandantin indes nicht. Im Zuge dessen wurde eine akute Thrombose übersehen. Diese war wohl durch die Einnahme einer Antibabypille verursacht worden, woraufhin die Klägerin auch deren Hersteller wegen der Verharmlosung der Risiken in Anspruch nahm.

Das Verfahren vor Gericht

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu dem Vorgang mehrere Gutachten eingeholt. Im Ergebnis stellten die befassten Sachverständigen eine Fehlerhaftigkeit im Hause der Beklagten fest. Das Gericht schlug daraufhin einen Vergleich über 15.000,- Euro vor, den die Parteien akzeptierten.

Anmerkungen von der Kanzlei Ciper & Coll.

In dieser Sache haftet die Beklagte damit vollumfänglich für die erlittenen Gesundheitsschäden der Klägerin. Eine Haftung des Arzneimittelherstellers ließ sich allerdings nicht feststellen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Frankfurt/Oder vom 04.12.2018 Medizinrecht – Arzthaftungsrechts – Behandlungsfehler: Fehldiagnose einer Thrombose und Embolie im linken Oberschenkel, 15.000,- Euro, LG F’furt/Oder, Az. 14 O 95/15

Das könnte Sie auch interessieren
Medizinrecht, Arztrecht 100.000 Euro für Komplikationen nach Wirbelkörperverblockung
Medizinrecht, Arztrecht Falsche Krebsdiagnose sorgte für falsche Medikamentengabe und 30.000 Euro Schadensersatz
Medizinrecht, Arztrecht Für eine Fehloperation am Halswirbel gab es 25.000 Euro Entschädigung