Für eine Fehloperation am Halswirbel gab es 25.000 Euro Entschädigung

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Ein Ärzteteam hat in Mainz eine Halswirbeloperation fehlgeleitet und dadurch enorme gesundheitliche Probleme bei unserem Mandanten hervorgerufen

Krankengeschichte und Chronologie

Der Kläger litt unter einer ausgeprägten Spinalkanalstenose (eine Verengung des Wirbelkanals), die bereits Anfang 2012 im Hause der Beklagten operativ behandelt wurde. Postoperativ traten einige Komplikationen auf. Es entwickelte sich eine Leukozytose, die durch einen verspäteten Verbandswechsel ausgelöst wurde. Es ergab sich ein Befall mit Propionibakterien (die, die in manchen Käsesorten die Löcher verursachen, normalerweise jedoch auch natürlich auf der menschlichen Haut vorkommen). Eine Notoperation wurde akut erforderlich. Im Anschluss daran verschlechterte sich das Beschwerdebild des Klägers und er litt unter anderem an Taubheits- und Sensibilitätsstörungen in beiden Händen, die seine Beweglichkeit einschränkten und einige Jahre bestehen blieben.

Das Verfahren vor Gericht

Das Landgericht Mainz hat den Vorfall unter anderem mittels eines Hygienegutachtens hinterfragen lassen und bereits im August 2018 ein Teilurteil erlassen, wonach die Beklagtenseite zumindest einen Schmerzensgeldanspruch sowie weitere Schäden im vierstelligen Eurobereich zu zahlen hatte. Nach gut durchdachter weitergehender Beweisaufnahme sowie einem weiteren Gerichtstermin in Mainz einigten sich die Parteien sodann im Wege des Vergleiches auf eine pauschale Entschädigungssumme von 25.000,- Euro.

Die Anmerkungen unserer Kanzlei

Mit dem Abschluss des Vergleichs ersparen sich die Beteiligten des Verfahrends eine fortlaufende Beweisaufnahme, die zu einer noch höheren Regulierung hätte führen können. Angesichts der Gesamtumstände ist die Vergleichssumme jedoch als durchaus angemessen zu bewerten.

(Aktenzeichen 2 O 420/15)

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