Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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- wirksame Vorsorge für Krankheit, Unfall oder Alter

Von Rechtsanwalt Torben Hoffmann

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter in die Situation kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines täglichen Lebens nicht mehr selbständig regeln kann. Für diesen Fall sollten Sie bereits in „guten Zeiten“ Vorkehrungen treffen.

Durch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung können Sie festlegen, wer im Falle eines Falles für Sie Entscheidungen treffen soll und welche medizinischen Behandlungen an Ihnen durchgeführt werden sollen.

Vorsorgevollmacht:

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die bereit sind für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Wichtig ist, dass Sie der Person ohne Einschränkungen vertrauen.

Wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden und äußern können, entscheidet der Bevollmächtigte für Sie. Er kann Sie in allen Bereichen Ihres Lebens vertreten. Er entscheidet zum Beispiel, welche medizinischen Behandlungen an Ihnen durchgeführt werden sollen, ob Sie in einem Pflegeheim untergebracht werden usw. Außerdem regelt er Ihre finanziellen Angelegenheiten, kündigt Ihre Wohnung, Ihren Telefonanschluss oder verhandelt mit Ihrer Versicherung.

Wenn Sie der Person nicht mehr vertrauen, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen.

Betreuungsverfügung:

Wenn Sie Ihre Angelegenheit nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, bestellt das Gericht für Sie einen Betreuer.

Durch eine Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu benennen, die für Sie als Betreuer bestimmt werden soll. Das Gericht ist an Ihre Auswahl gebunden und darf keinen anderen zum Betreuer bestellen.

In einer Betreuungsverfügung können Sie außerdem festlegen, wie der Betreuer Ihre Angelegenheiten regeln soll. Sie können zum Beispiel bestimmen wo und von wem Sie gepflegt werden möchten, was mit Ihrem Vermögen und Ihren persönlichen Gegenständen geschehen soll usw.

Sie können aber auch ganz private Dinge festlegen. Z.B. können Sie bestimmen, dass Ihnen nahe stehende Personen auch weiterhin regelmäßig Geschenke oder monatliche Geldzahlungen erhalten.

Das Verhalten des Betreuers wird vom Gericht überwacht. So ist sichergestellt, dass er Ihre Wünsche beachtet und nur zu Ihrem Wohl handelt.

Patientenverfügung:

Durch eine Patientenverfügung können Sie bereits jetzt festlegen, wie sie in einer bestimmten Krankheitssituation behandelt werden möchten. Wie schon die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, gilt auch die Patientenverfügung nur für den Fall, dass Sie in der späteren Behandlungssituation Ihren Willen nicht mehr bilden oder den Ärzten nicht mehr mitteilen können.

Sie können damit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen, obwohl Sie in der konkreten Situation gar nicht ansprechbar sind.

Für die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist es entscheidend, dass in ihr klar formuliert wird, in welcher Situation Sie wie behandelt oder auch nicht weiter behandelt werden möchten. Kann der behandelnde Arzt nicht klar erkennen, ob die in der Patientenverfügung beschriebene Situation eingetreten ist, wird er im Zweifelsfall lebensverlängernde Maßnahmen an Ihnen durchführen.

Ist eine Patientenverfügung jedoch klar formuliert, müssen sich Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte an Ihre Vorgaben halten.

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