Schadenersatzrecht

Mehr zum Thema: Medizinrecht, Arztrecht, Schadenersatzrecht, Haushaltsführungsschaden, Unfallereignis, Ausfall
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Nachweis Haushaltsführungsschaden

Frage: 

Sie hatten über den Haushaltsführungsschaden informiert. Die gegnerische Versicherung bestreitet, dass bei mir ein Haushaltsführungsschaden angefallen ist. Wie lässt sich der Haushaltführungsschaden nachweisen?

Patrick J.M. Junge-Ilges
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Mainzerhofstraße 1
99084 Erfurt
Tel: +49 (0)361 / 3 40 28-0
Web: http://www.ra-junge-ilges.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

  Antwort:

 In der Praxis wird regelmäßig mit Tabellen und Erfahrungswerten gearbeitet, um den Haushaltsführungsschaden (Einschränkungen beim Essenkochen, Wäschewaschen, Einkaufen etc.) zu beziffern. Bestreitet die Gegenseite die Höhe des Haushaltsführungsschadens, ist konkret vorzutragen, wer im Haushalt vor dem Unfallereignis in welchem Umfang für Essenkochen, Einkaufen, Wäschewaschen, Putzen, Kinderbetreuung, Gartenarbeit etc. zuständig war und in welchem Umfang unfallbedingt ein Ausfall besteht. Hier ist es erforderlich, über einen gewissen Zeitraum die Abläufe aufzuschreiben, um die Art der Tätigkeit und den Zeitumfang belegen zu können. Ich habe dafür spezielle Fragebögen entwickelt, um den Nachweis zu erleichtern.  

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