1 Jahr KCanG – eine ernüchternde Bilanz
Mehr zum Thema: Meinung, KCang, Bilanz, Verteidigung, DashlionDie Einführung des KCanG gleicht einem Trauerspiel – die großen Ankündigungen wichen der Enttäuschung.
Das Gesetz ist zu ungenau und sorgt für Verunsicherung in der Bevölkerung.Der größte „Fail" des Gesetzgebers ist, dass er es unterlassen hat, die „nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Stattdessen hat er es der Rechtsprechung überlassen, welche sich letztlich über die Gesetzesbegründung hinweggesetzt hat. Damit bleibt letztlich „Alles beim Alten" – auf dem Stand von 1984, nur im neuen Gewand des KCanG.
Für den Laien völlig unverständlich – und unvorhersehbar. So kann es passieren, dass bei dem Besitz von 60,1g Haschisch sehr guter Qualität eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten droht (!).
Sofern Indizien für Handeltreiben, also den Verkauf von Cannabis, vorliegen, wird bei einer Hausdurchsuchung rigoros alles gewogen und abgeerntet – in der Regel ca. 1 kg Pflanzenmaterial. Ohne anwaltlichen Beistand blickt hier im wahrsten Sinne des Wortes niemand mehr durch.
Hauptverhandlungen nehmen oftmals mehrere Stunden in Anspruch – nicht, weil die Aufklärung des Sachverhalts so anspruchsvoll und zeitintensiv ist, sondern weil über die Auslegung und Anwendung des KCanG debattiert werden muss. Von einer „Entlastung" der Justiz kann meiner Erfahrung nach in diesem Sinne nicht gesprochen werden.
Fazit: es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber seiner Aufgabe endlich nachkommt und das Gesetz nachbessert. Denn der gegenwärtige Zustand führt zu Verwirrung – in der Bevölkerung und bei den Rechtsanwendern (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte).
Der Verteidigerjob ist bei Verfahren nach dem KCanG unerlässlicher denn je!
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