Anwaltsfortbildung Erste-Hilfe in Psychologie

Mehr zum Thema: Meinung, Berufspflicht, Kompetenz, Gesundheit, Erkennen, Handeln
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Anwältinnen und Anwälte benötigen mehr psychologische Kompetenzen

Hier auf der Plattform kam es vor einiger Zeit zu einer sehr interessanten Rechtsberatung. Es ging dabei vordergründig um Nachbarrecht, eher allerdings um Paranoia und Psychose. Was übrigens im Anwaltsgeschäft gar nicht so selten ist. Letztlich bin ich sogar der Auffassung, dass eine Vielzahl von Fragen hier eigentlich nicht so recht zur Anwältin oder zum Anwalt, sondern eher zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker gehört.

Noch während des plattforminternen Auswahlprozesses rief mich die Nutzerin auf meiner Durchwahl direkt an und wünschte, dass ich sie beraten möge. Sie wolle auf jeden Fall mich, was könne sie dafür tun. Ich gab zurück, dass ich keinerlei Einfluss auf den Zufallsgenerator der Plattform habe und sie sicherlich eine kompetente Kollegin oder einen kompetenten Kollegen zugeteilt bekäme, der ihr gute Tipps geben werde. So war es denn auch, die Tipps des Kollegen waren wirklich beeindruckend, hervorragend recherchierte und thematisch passende Internetseiten.

Andreas Neumann
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seit 2017
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Tel: 0251-9320 5430
Tel: 0176-614 836 81
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E-Mail:
Baurecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Werkvertragsrecht

Aufgrund unseres Telefonates kannte ich die Mandantin aber schon ein wenig besser und meine, das Gesamtgeschehen ein wenig anders einschätzen zu können und zu dürfen. In unserem Telefonat habe ich insbesondere appelliert, dass sie sich - wenn sie schon nicht zum Arzt gehen wolle - ihrem Ehemann oder anderen Vertrauenspersonen öffnen möge. Auch wenn eine Ferndiagnose in der Medizin noch problematischer ist als in den Rechtswissenschaften, so halte ich es nach wie vor für sehr wahrscheinlich, dass die vermeintliche Rechtsfrage in Wahrheit ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem war.  

Auch in unserer Kanzlei Port7 Rechtsanwälte am Stadthafen von Münster in Westfalen kommt es hin und wieder zu Besuchen offensichtlich psychisch hilfebedürftiger Menschen. Kolleginnen und Kollegen scheinen solche Mandantinnen und Mandanten häufig einfach wegzuschicken, so mein Eindruck nach einer kürzlich durchgeführten - nicht repräsentativen - Diskussion im kollegialen Nebenzimmer auf Facebook. Man sei dafür ja gar nicht qualifiziert. Ich möchte dafür appellieren, zumindest den Versuch einer Vermittlung solcher Menschen in geordnete Bahnen zu wagen, also eine Erste Hilfe.

Sicherlich sind Anwältinnen und Anwälte in der Regel hierfür nicht hinreichend qualifiziert. Eine Erste-Hilfe-Ausbildung in Psychologie könnte dieses Problem aber lösen. Ich bin auch kein Arzt, leiste Verletzten aber selbstverständlich wie wohl jede und jeder andere auch gerne Erste Hilfe und traue mir auch eine Herz-Lungen-Wiederbelebung zu.

Warum also nicht in Fällen erkennbarer Psychosen einen ärztlichen Notdienst kontaktieren und vermitteln?

Über die Inhalte einer solchen Fortbildung kann dann gerne noch gestritten werden. Nach meiner Vorstellung geht es aber weniger um das Händchenhalten als vielmehr um das möglichst zuverlässige Erkennen, Nachdenken und effektive Handeln, eben um Erste Hilfe in Psychologie. Bereits eine einfache Terminsvereinbarung kann einen psychotisch Verwirrten davor bewahren, Dummes anzurichten. Ein Termin ist nicht lediglich eine Verpflichtung. Ein Termin mit einer Vertrauensperson - und dazu sollten Anwältinnen und Anwälte nach wie vor gehören - gibt auch Halt. Eine solche Hilfeleistung und Weitervermittlung an fachlich qualifiziertes Personal könnte meiner unmaßgeblichen Auffassung nach sogar zur Berufspflicht erhoben werden.

Rechtsanwalt (DE) Dr. Andreas Neumann
48157 Münster, An der alten Ziegelei 5
https://www.immoanwalt.nrw
+49 (0)176 614 836 81

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Web: www.teichmann-law.ch
E-Mail: neumann@teichmann-law.ch
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