Der schreiende Angeklagte – Ordnungshaft ohne rechtliche Grundlage gestoppt
Mehr zum Thema: Meinung, Ordnungshaft, Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Strafverfahren, VerfahrensrechteDas OLG Nürnberg hebt eine unangemessene Ordnungshaft wegen Verfahrensfehlern auf – ein wichtiges Signal für faire Strafprozesse.
Ordnungshaft ohne Grundlage – Warum die Entscheidung des OLG Nürnberg richtig war
(OLG Nürnberg, Beschl. v. 8.4.2024 − Ws 248/24)

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Am Amtsgericht Nürnberg kam es im März 2024 zu einem Vorfall während einer strafrechtlichen Hauptverhandlung: Ein Angeklagter hatte zunächst eine Zeugin unterbrochen und wurde daraufhin vom Gericht ermahnt. Als er später während der Urteilsverkündung lautstark dazwischenrief, ordnete das Gericht sofort drei Tage Ordnungshaft an – ohne dem Angeklagten vorher rechtliches Gehör zu gewähren. Das Oberlandesgericht Nürnberg erklärte diese Entscheidung später für rechtswidrig.
Fehlende Protokollierung, fehlendes Gehör, fehlende Verhältnismäßigkeit
Das OLG stellte klar, dass die Voraussetzungen für eine Ordnungshaft nach § 178 GVG nicht erfüllt waren. Weder wurde das beanstandete Verhalten ausreichend dokumentiert, noch wurde der Angeklagte angehört. Beides ist jedoch zwingend erforderlich – gerade, wenn es um eine freiheitsentziehende Maßnahme geht.
Zudem war die Reaktion des Angeklagten – ein lautstarker Zwischenruf nach Verurteilung zu einer Haftstrafe – nachvollziehbar emotional. Die Verhandlung befand sich bereits in der abschließenden Urteilsbegründung. Eine weitere Störung war nicht zu erwarten. In dieser Situation drei Tage Ordnungshaft zu verhängen, war unverhältnismäßig.
Ein wichtiges Signal für ein menschengerechtes Strafverfahren
Die Entscheidung des OLG Nürnberg zeigt deutlich, dass auch Ordnungsmittel rechtsstaatlichen Anforderungen genügen müssen. Spontane emotionale Reaktionen von Angeklagten dürfen nicht automatisch mit Sanktionen beantwortet werden – schon gar nicht mit einem Freiheitsentzug ohne vorherige Anhörung. Auch Richter sind an Recht und Gesetz gebunden.
Das Urteil ist ein wichtiges Korrektiv und stärkt das Vertrauen in ein faires Verfahren. Richterliches Durchgreifen darf nicht zulasten fundamentaler Verfahrensrechte gehen. Die Grundsätze des Rechtsstaats stehen auch in angespannten Situationen nicht zur Disposition. Das Urteil zeigt: Wer gegen staatliche Willkür vorgeht, hat mitunter Erfolg – auch rückwirkend.
Apadana Khodakarami
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