Die Maklergebühr ist ein Geschäft zu Lasten Dritter

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Hamburg will Gesetzesänderung: Vermieter sollen ihre Makler künftig selbst bezahlen

Der Rechthaber

Hamburg, ich liebe dich. Du Perle des Nordens! Diesmal ausnahmsweise nicht wegen deiner Atmosphäre, deiner Häuser, deines Hafens, der Schanze, der Absoluten Beginner, deiner Bewohner oder deines Dialekts. Diesmal liebe ich dich, weil du aufräumen willst. Aufräumen mit einer der zwielichtigsten Branche in Deutschland - den Wohnungsmaklern.

Der klassische Makler in einer begehrten Wohngegend verdient gutes Geld. Wofür? Indem er eine lieblose Anzeige schaltet, eine Massenbesichtigung anberaumt und eine Liste für Bewerber auslegt. Das war's. Dafür kassiert der Makler zwei Monatsmieten. Wehe aber, er soll sich seine Provision durch ehrliche Arbeit verdienen und detaillierte Fragen von Interessenten beantworten:

"Weiß nicht, da muss ich erst mit dem Vermieter sprechen."
"Tut mir Leid, da habe ich keine Info drüber, muss ich nachfragen."
"Da kann ich nichts zu sagen. Wollen Sie jetzt die Wohnung, oder nicht?"
"Was haben Sie gesagt? Ich habe gerade nicht zugehört."

Selbst wenn es sich um einen Einzeltermin und keine Massenbesichtigung handelt, kann man froh sein, wenn man an einen Makler gerät, der Ahnung von der Materie hat, die Wohnung kennt und gerne Auskunft gibt.

"Das ist die Wohnung. Hier ist die Küche. Dort ein Fenster, sehen Sie?"
"Schön hell, oder?"
"Kellerraum? Kann sein, dass es da einen gibt."
"Dämmung? Heizkosten? Tut mir Leid, ich habe gleich noch einen anderen Termin."

Und da kann man noch dankbar sein, wenn der Makler überhaupt erscheint. Oder überhaupt spricht.

Nicht genug, dass der Makler mit einem Minimum an Leistung an seine Provision kommt, übrigens auch dann, wenn er kein einziges Wort mit dem Mieter wechselt und etwa nur eine Anzeige schaltet und eine Tür aufschließt. Diese "Leistung" des Maklers muss auch noch der Mieter zahlen. Das ist widersinnig, denn normalerweise bezahlt im Rechtsverkehr derjenige, der einen Auftrag erteilt. Aber wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, den dann der Mieter zahlen muss - das ist eigentlich ein Vertrag zu Lasten Dritter. Sonst verboten, im Immobilienrecht kein Problem.

Irgendwas riecht hier faul. Findet Hamburg auch, weshalb es jetzt eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen will: Den Makler soll künftig derjenige bezahlen, der ihn beauftragt. Klassisches Bestellerprinzip also.

Der Status Quo einer Branche wird angetastet, da bleibt Kritik nicht aus. Die geplante Änderung verletze die Vertragsfreiheit. Aber: Wenn die Politik es nicht schafft, ein gesundes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu schaffen, dann kann von Vertragsfreiheit keine Rede sein. Eher handelt es sich um Erpressung.

Dann werden die Kosten für den Makler eben auf die Miete aufgeschlagen, ist das nächste Argument. Vielmehr sei es Aufgabe der Politik, für genügend Wohnraum zu sorgen.

Klar. Vermieter werden die Miete erhöhen, wenn sie selbst künftig ihren eigenen Makler zahlen müssen. Dann werden sie aber genauer hinschauen, wen sie beauftragen. Die schlechten Exemplare der Maklerbranche werden nicht mehr so weitermachen können wie bisher - und hoffentlich verschwinden.

Denn es gibt ja noch ein weiteres Geschwür im Zusammenhang mit der Maklerbranche: Ein Makler kann auch auf eigene Faust tätig werden, vollkommen legal, zumindest bei Immobilienkäufen. Makler, die Wohnungsangebote ohne Auftrag in ihr eigenes Portfolio übernehmen, können bei erfolgreicher Vermittlung ihre Provision vom Käufer verlangen. Selbst dann, wenn der Verkäufer gar keinen Makler beauftragt hat.

Die größten Verbrecher unter den Maklern rufen beim Verkäufer an und geben sich als Interessenten aus, um weitere Informationen zu erhalten. Dann erstellen sie einfach ohne Auftrag selbst eine Anzeige und vermitteln auf eigene Faust. Nicht selten sogar mit geklauten Bildern aus der Originalanzeige.

Der Makler hat dann einen Anspruch auf seine Provision gegen den Käufer, wenn er den Kauf vermittelt hat. Also auch ganz ohne Auftrag. In Deutschland übrigens, nicht in irgendeiner Bananenrepublik. Nur für den Fall, dass Sie beim Lesen gedanklich abgeschweift sind.

Im Mietrecht kann der Makler ohne Auftrag angezeigt und mit einer Geldbuße von 2500 Euro belangt werden. Das hält viele aber nicht davon ab, trotzdem tätig zu werden und auch Mietwohnungen ohne Auftrag in ihr Portfolio zu übernehmen.

Es geht aber auch noch gruseliger: Ein mir bekannter Rechtsanwalt suchte in Berlin eine Wohnung für seine Familie und wurde fündig. Prenzlauer Berg. Der Vermieter sagte ihm ins Gesicht, dass eine Maklergebühr fällig wird, zu zahlen an seine Tochter, die nie im Kontakt mit dem Rechtsanwalt war. Der Einwand, dass das nicht rechtens ist, ließ den Vermieter kalt. "Ich bin eben geldgeil. Wollen Sie die Wohnung jetzt, oder nicht?"

Er wollte. Und zahlte.

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