Fachanwalt für ziviles Revisionsrecht

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Gegenmodell zum überkommenen System der Singularzulassung beim Bundesgerichtshof für Zivilsachen

Um Mandanten in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertreten zu können, benötigt ein Rechtsanwalt eine besondere Zulassung, die sogenannte Singularzulassung. Nur ganz wenige, besonders zugelassene Rechtsanwälte dürfen in Zivilsachen beim BGH vortragen. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der Wahl der BGH-Anwälte mit seinem Nichannahmebeschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16 - kürzlich bestätigt.

Das derzeitige System ist aber von Seiten der Rechtsanwaltschaft selbst in die Kritik geraten. Die Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG werde beschränkt, das Auswahlverfahren sei intransparent und begünstige Nepotismus. Bei anderen Bundesgerichten und Oberlandesgerichten sei auch keine besondere Zulassung (mehr) erforderlich.

Andreas Neumann
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Baurecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

 

Nach meiner unmaßgeblichen Auffassung sollte die Rechtsanwaltschaft erst eine Alternative aufbauen, nämlich die Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht. Man kann ein bestehendes System nicht sinnvoll ohne Gegenmodell angreifen. Eine funktionierende Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht wäre das stärkste Argument gegen die Singularzulassung. Wir Rechtsanwälte müssten die nötige Qualität gerade im anerkannt schwierigen zivilen Revisionsrecht selbst gewährleisten.

Inhaltlich stelle ich mir vor, dass von einem solchen Fachanwalt neben dem Verfahrensrecht die Historie der Rechtsfortbildung durch die Zivilsenate des BGH beherrscht werden muss, also im Grunde (mindestens) alle Grundsatzentscheidungen und die jeweiligen Kontexte. Gründliche Quellenkenntnis ermöglicht sensiblen Mit-Denkern vorsichtige Prognosen.

Qualitätskontrollen sind förderlich, ebenso wie Diversität und Arbeitsteilung. Ich fände es einerseits spannend, in einem baurechtlichen oder immobilienrechtlichen Fall selbst bis zum BGH ziehen zu können und gegebenenfalls sogar eine Grundsatzentscheidung oder Rechtsprechungsänderung zu generieren. Andererseits würde ich aber gerne auch auf den Sachverstand revisionsrechtlich erfahrenerer Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen wollen, auf sie verweisen oder sie mit einbeziehen. Eine Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht macht diesen Spezialisierungs- und Erfahrungsvorsprung nach außen weithin erkennbar und die Qualität kontrollierbar.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
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