"GEZ" und die (Un-)Abhängigkeit der Gerichte

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Sind die "GEZ" Urteile allesamt rechtswidrig?

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte sich im Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Aktenzeichen 6 K 1016/15 gewandt und sich mit dem Petitionsausschuss und der Datenschutzgrundverordnung auseinandergesetzt, der sich allerdings thematisch auch leicht auf die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag und die Gebührenpflicht übertragen lässt.

Die zweite Vorlagefrage des Beschlusses lautete:
"Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht"?"

Felix Hoffmeyer
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Es ist bereits erstaunlich genug gewesen, dass Entscheidungen zur "Zwangsgebühr" allesamt negativ für die Beitragszahler entschieden wurden, obgleich es ein sehr spezifischer und schwieriger Sachverhalt ist und durchaus Potential für eine andere Entscheidung ab. Es kann nur vermutet werden, dass auch die Möglichkeit eines ergebnisortientierten Arbeitens gegeben hatte, insbesondere unter Berücksichtigung des "Steuer"-Aufkommens von über acht Milliarden Euro im Jahr (!).

Die "nationale Verfassungslage", so der Beschluss, gewährleiste "nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte".

"Bereits die bloße Gefahr einer politischen Einflussnahme auf die Gerichte (durch Ausstattung, Personalzuweisung usw. durch das Justizministerium) kann eine Gefahr des Einflusses auf die Entscheidungen der Gerichte um deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinträchtigen bewirken", heißt es weiter in der Vorlage.

Sollte dieser Meinung gefolgt werden, wären alle Urteile der Verwaltungsgerichte betroffen und müssten neu verhandelt werden.
Der "Kampf" gegen den Rundfunkbeitrag erhält hiermit neue "Nahrung" und könne zu Wiederaufnahmeprozessen führen, zumindest aber müssten sich die bisherigen Gerichte mit dieser Frage auseinandersetzen.

Gerne stehe ich für die gerichtliche Durchsetzung jederzeit zur Verfügung, da wir bundesweit Mandate bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Leserkommentare
von JoeLake am 16.05.2019 13:54:36# 1
Meinung
Es geht aus meiner Sicht gar nicht darum, ob diese Zwangabgabe rechtens ist oder nicht sondern es geht darum, daß der Staat auf diese Weise sich das Recht erzwingt, seine subjektive Meinung zu verbreiten. Denn es ist mehr als fraglich, daß Nachrichten, Informationen unabhängig und objektiv erlangt und dargestellt werden. Und in diesem Zusammenhang ist die Erhebung eines ''''"Was-auch-immer" abzulehnen und damit automatisch gesetzeswidrig. Alleine Das Finanzvolumen von 8 Mrd. ist ungeheuerlich und verbietet Erhöhungen selbst für eine ferne Zukunft.
    
von go515974-46 am 24.05.2019 08:15:47# 2
die Gebührenpflicht sprich Zwangsabgabe ist das allerletzte übelste was es gibt.
In Österreich muss man einen Chip aufladen um die Öffentliche zu sehen.
Bei uns verlangt man von den ärmsten die nicht mal ein Smartphone haben sondern ein uraltes Handy die Zwangsabgabe einzuziehen.
Auf einen Widerspruch bekommt man oft keine Antwort.
Selbst mein Anwalt musste oft ein wiederholtes Schreiben verfassen um mal Antwort zu bekommen.
Das was ich und die anderen Gegner schreiben interessiert den nicht im geringsten, weil die mit der unseriösen handeln Milliarden kassieren.
Armes Deutschland das nun mit seiner 70 Jährigen Verfassung aus 1049 im Artikel 1 beschreibt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar das bedeutet das der Staat für die Menschen das ist und nicht die Menschen für den Staat.
Das widerspricht sich jedoch ganz klar mit dieser Zwangsabgabe.
Es ist einfach ungerecht das jeder auch der ohne Fernseher mit dem uralten Handy allein schon zahlen muss!
Den geht es doch nur noch darum, mit wenig Bürokratie reichlich zu kassieren.

    
von Grundbau am 24.05.2019 14:34:03# 3
Hier sieht man den Zusammenhang zwischen Regierungen und den öffentl. Fernsehanstalten deutlich:
Die WDR Aktuelle Stunde Moderatorin Asli Sevindim verlässt die Sendung, aber nicht, um sich in der Privatwirtschaft zu beweisen, sondern wechselt in ein NRW Landesministerium. Eine Hand wäscht die andere. Beib als Rundfunk den Regierungen treu, so bleibt auch die Zwangsabgabe. So können "Arbeitsplätze" doppelt besetzt werden (Doppelmoderationen" und vielfach gleiche Sendungen, jede Landfernsehstalt unterhält Marktredaktionen usw.
Ein Irrsinn, dazu gute Gehälter, Sozialleistungen und Spitzenzusatzversorgung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung in der Privatwirtschaft. Die können zum Leistungsdruk hiervon nur träumen.