Neues Rechtsgebiet Corona-Recht

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Aufgrund der Umstrukturierung unserer Gesellschaft im großen Stil seit März 2020 müssen wir von einem neuen Rechtsgebiet sprechen - dem Corona-Recht

Corona-Recht ist wie das Baurecht auch eine Misch-Materie aus den verschiedenen universitären Rechtsfächern.

In erster Linie ist hier natürlich das

Andreas Neumann
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An der Alten Ziegelei 5
48157 Münster
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Baurecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

1. Medizinrecht und Pharmarecht

zuständig und wird immer mehr werden, weil sich die desaströsen Folgen der Gen-Spritze mehr und mehr zeigen. Mehr und mehr Kanzleien bieten daher explizit Patientenrecht zugunsten der Spritz-Opfer an. Wir empfehlen insbesondere Dr. Ziegler in Marburg, zu finden auf YouTube. Schon vorher hat man sich als Medizinrechtlerin oder Medizinrechtler gerne entweder auf Mandantschaften aus der Ärzteschaft oder eben - was nun mehr und mehr der Fall sein wird - auf die Durchsetzung von Rechten der Opfer von vermeidbaren Behandlungsfehlern spezialisiert. Vermeidbar sind alle Fehler, die daraus resultieren, dass die Täterinnen und Täter nur noch die Tagesschau kucken und das Ärzteblatt lesen, anstatt sich ein umfassendes Bild mithilfe auch der neuen Medien zu machen.

Wir hatten auf diesem Portal schon einmal darauf hingewiesen, wer in erster Linie für die Folgen der nutzlosen und schädlichen Spritzen (auf Englisch nicht zu Unrecht als "shots" bezeichnet) haftbar zu machen sein dürfte. Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern. Wer sich jetzt noch spritzen lässt, kann kaum noch geschäftsfähig sein.

In zweiter Linie müssen Corona-Fachanwälte das

2. Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht

beherrschen. Denn der autoritäre Staat bedient sich gerne im Sinne einer mehr und mehr unbegrenzten Auslegung der Sanktionen dieser Rechtsgebiete.

Schon eine öffentlichrechtliche Pflicht kann zur Vollstreckung und damit zum Zwang durch die Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes und der Länder führen, so dass auch das

3. Verwaltungsrecht und Staatsrecht (bzw. Verfassungsrecht)

einschlägig ist und die Behauptung, eine Pflicht sei ja kein Zwang (wer historisch informiert ist kennt die Herkunft dieser kranken Logik), schon aus diesem Grunde eine blanke Lüge darstellt.

Weil es bekanntlich leider schon einige bereichsbezogene Spritzpflichten gibt, sogar bestätigt durch das vormals so angesehene, inzwischen lediglich noch als Propagandaorgan der Bundesregierung verrufene Bundesverfassungsgericht und zuletzt auch (aufgrund eines krassen Anwaltsfehlers) das Bundesverwaltungsgericht, ist an vierter Stelle das

4. Arbeitsrecht

ein wesentlicher Bestandteil des Corona-Rechts.

Neben besonderen Fristen kennt dieses Rechtsgebiet noch andere erhebliche Fallstricke, so dass ein Baurechtler wie ich immer Gefahr läuft, gravierende Fehler zu Lasten der Mandantinnen und Mandanten zu machen.

Ich würde mir wünschen, dass es künftig mehr und mehr Kanzleien gibt, die das somit sehr breite Spektrum des neuen Rechtsgebiets "Corona-Recht" abdecken und zuverlässig vertreten können.

Auch auf diesem Portal ist schnellstmöglich das neue Rechtsgebiet Corona-Recht einzuführen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
48157 Münster, An der alten Ziegelei 5
https://www.immoanwalt.nrw
+49 (0)176 614 836 81
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