Pixelio.de: Kölner Richter im Karneval

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Schatzi, schick mir ein Foto - Landgericht Köln verlangt Urhebernennung auf Foto

Webseiten, die Bilder von der Plattform pixelio.de einbinden, leben derzeit gefährlich. Pixelio ist eine Datenbank für Bilder, die andere Webseiten kostenlos nutzen dürfen, wenn sie den Urheber des Bildes nennen. So weit, so gut. Nach Ansicht des Landgericht Kölns muss ein Webseitenbetreiber den Urheber eines Bildes von Pixelio nun aber direkt auf das Bild selbst schreiben.

Dem Gericht reicht es nicht, wenn der Urheber unter einem Bild steht, wie sonst im Internet üblich. Dies wollen die Richter aus der Lizenzbedingung der Webseite herausgelesen haben. Den Kölner Richtern scheint es dabei egal zu sein, dass die Veränderung eines Bildes vom Urheber selbst abgesegnet sein muss. Auch egal war den Richtern, dass pixelio.de eine Bildveränderung nicht für erforderlich hält. Für Webseiten mit pixelio Bildern gilt momentan: Bilder besser offline nehmen.

Von 123recht

Und für gerechte Urteile im Bereich Internet gilt: um Kölner Gerichte einen großen Bogen machen.

(Az.: 14 O 427/13)

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