Versehentlich Geld an einen Anwalt überwiesen

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Falschüberweisungen gibt es trotz IBAN und BIC leider immer noch. Um das Geld zurückzubekommen, muss man sich an den Empfänger wenden. Unfassbar ist, wenn der falsche Empfänger Anwalt ist und keine Lust hat, das Geld wieder herzugeben.

Es war neulich gewesen, ein Mann wollte seiner Frau 350 Euro auf ihr Konto überweisen. Bei dem ganzen IBAN und BIC Gewurschtel am Bankautomaten ist es dann passiert: ein Zahlendreher. Obwohl die Eingabe der ewig langen Ziffern ja auch Falschüberweisungen verhindern soll, manifestierte sich natürlich das Gegenteil. Das Geld wurde einem tatsächlich existierenden aber falschen Konto gutgeschrieben.

Mist, sagte der Mann. Nicht so schlimm, sagte die Bank. Wir ermitteln aufgrund eines Nachforschunsgauftrags den Kontoinhaber und fordern diesen zur Rücküberweisung auf. Immerhin hat der Kontoinhaber ja keinen Anspruch auf das Geld.

Gesagt, getan. Doch es gab einen klitzekleinen Haken: Der Kontoinhaber widersprach der Rücküberweisung.

Nanu? Das ist ja jetzt eher arschig. Da passiert jemanden ein Missgeschick, ein anderer wird dadurch grundlos bereichert, erhält Geld, das ihm nicht gehört und auf das er keinen Anspruch hat. Dann die Unverschämtheit zu haben, die Rücküberweisung nicht durchzuführen: Mit so einem Menschenfreund muss man erstmal rechnen.

Wenn die Bank keinen Erfolg hat, muss der Falschüberweiser selbst ran. Er übergab die Sache also an einen Anwalt, da der Empfänger sich ja bereits als zahlungsunwillig herausgestellt hatte. Wegen so einer eindeutigen Sachlage überhaupt einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen, ist schon mies. Doch es kommt noch dicker. Der beauftragte Anwalt googelt den Namen des Kontoinhabers, und siehe da: Dieser ist ebenfalls ein Rechtsanwalt.

Anwalt des Rechts. Es gibt nicht das klitzekleinste Argument, weder rechtlich noch ethisch, das den kontoinhabenden Anwalt befugt, die Falschüberweisung zu behalten. Die einzige Rechtfertigung, die mir spontan einfallen würde: Der Anwalt ist frisch geschieden, hat 5 Kinder, ist absolut blank, hat Schulden bei der Mafia und muss für genau 350 Euro bis gestern seinen gekidnappten Hund von Schnitzel-Kalle freigekauft haben, sonst wird der Hund heute zu Beilage verarbeitet.

Eher unwahrscheinlich.

"Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich", sagte einst Wilhelm Busch. Manchmal aber ist der Rechtsanwalt auch einfach ein Mensch ohne Anstand, der dem Berufsstand keine Ehre macht.

Leserkommentare
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer am 04.12.2014 22:47:02# 1
Aber im Fall von Schnitzel-Kalle wäre die Bereicherung ja weggefallen - zumindest wenn´s der Luxushund für´s gutgläubige Frauchen war.
Und dann wäre der Koll. ja wieder im Recht.
Nichts für ungut.
W. Burgmer, RA
    
von 123recht.de am 10.12.2014 10:04:06# 2
;-)
    
von Rechtsanwalt Andreas Wehle am 06.01.2015 15:29:43# 3
Die Erfinder von BIC und IBAN, sind wohl eher keine Durschnittsmenschen, sonst hätten diese es bei dem schon für Fehler anffälligen bisherigen System belassen. Als würde man sich weniger vertun, wenn zwischen ein paar Ziffern 4 bis 6 Nullen ggf. gefolgt von einer 8 einschieben. Sei es drum ergonomisch ist das jedenfalls nicht.
Es gibt wahrlich keinen nachvollziehbaren Grund für den widerspenstigen Kollegen, außer einer Zahlungsunfähigkeit, die einem Bereicherungsanspruch entgegenstehen könnten. Nicht einmal der berühmte 818/3. Verwiesen auf den 819 in Verbindung mit der besonderen Pflicht beim Umgang mit Fremdgeldern, musste dem Kollegen von Beginn an klar sein, dass Ihm der irrtümlich gutgeschriebene Betrag nicht zustand.
Hier verbleibt es sodann den Rechtsweg mit stoischer Gelassenheit zu bestreiten und auch die Kosten dafür dem Kollegen aufzubürden. Aus meiner Sicht kein Ding der Unmöglichkeit, sofern das entscheidende Gericht hierzu keine abweichende Auffassung vertritt.
A. Wehle, RA
    
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