Versöhnung oder Vergeltung?

Mehr zum Thema: Meinung, Versöhnung, Vergeltung, Corona, Staat, Aufarbeitung
3,14 von 5 Sterne
Bewerten mit:
21

Wie sollen die Corona-Verbrechen aufgearbeitet werden?

Die Gegenüberstellung von Vergeltung und Vergebung (wie von Gunnar Kaiser in einem Essay-Wettbewerb ausgeschrieben) verharrt im frühkindlichen Täter-Opfer-Muster (siehe hierzu etwa Ruppert, Hüther und Maaz), anstatt aus dieser im Rahmen der Sozialisation ererbten schädlichen Struktur auszubrechen. Vergeben können nur Opfer, Vergeltung kann nur an Täterinnen und Tätern verübt werden. Vergeltende als auch Vergebende werden selbst zu Täterinnen und Tätern. Versöhnung ohne Verantwortungsübernahme ist nicht möglich.

Aus meiner Sicht ist weder Vergeltung noch Vergebung eine realistische oder auch nur erstrebenswerte Perspektive. Vielmehr sollten wir darauf drängen, dass die Mit-Täterinnen und Mittäter je nach persönlicher Verantwortung zur Rechenschaft gezogen werden. Wer Unrecht begangen hat, kann ohne eine eigene Übernahme der persönlichen Verantwortung kaum psychisch gesund bleiben, was die Weisen unter den Vergebenden wissen.

Andreas Neumann
Partner
seit 2017
Rechtsanwalt
An der Alten Ziegelei 5
48157 Münster
Tel: 025193205430
Tel: 0176-614 836 81
Web: http://108357
E-Mail: 108357?subject=Kontaktanfrage über www.123recht.de
Baurecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

Ein schlechtes Gewissen führt zu Depressionen bis hin zum Suizid (siehe etwa Judas), so dass eine bloße Vergebung niemals zur wirklichen Versöhnung führen kann, sondern lediglich die Überlegenheit der Vergebenden auf heimtückische Art und Weise dokumentiert und diese damit selbst zu Täterinnen und Tätern macht.

Somit ist eine jeweilige persönliche Übernahme von Verantwortung für die begangenen Taten je nach Vorsatz und Schuld erforderlich. Vorsätzliche Spritz-Täterinnen und Täter könnten künftig spritzgeschädigte Personen pflegen, die auf Rollstuhl und Pflege angewiesen oder an lebenserhaltenden Maschinen angeschlossen sind. Vermögen der politisch Verantwortlichen und Nutznießer in der Wirtschaft (Stichwort Masken-Deals) kann – je nach persönlicher Bereicherung und Vorsatzschuld – eingezogen und zur Wiedergutmachung eingesetzt werden.

Folglich könnte ein allgemeiner

Lastenausgleich

- dazu demnächst hier ein Interview mit mir - möglicherweise doch entfallen. Solch ein Lastenausgleich wäre gegenüber den Aufgeklärten, insbesondere den aktivistischen Wachen, ein grobes Unrecht, weil sie nach ihren jeweiligen Kräften bereits die Ursache dafür verhindern wollten und ihr Erfolg allein aufgrund der schieren Übermacht des digital-finanziellen Komplexes nicht eintreten konnte.

Zur Verhinderung einer Fortsetzung von Täter-Opfer-Strukturen ist die Übernahme von jeweiliger Verantwortung im Rahmen der anstehenden Aufarbeitung und Entcoronazifizierung aus all diesen Gründen unumgänglich.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
48157 Münster, An der alten Ziegelei 5
https://www.immoanwalt.nrw
+49 (0)176 614 836 81
Das könnte Sie auch interessieren
Medizinrecht, Arztrecht Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
Grundrechte, Verfassung Gewöhnung an Zensur - Widerspruch zur grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit
Meinung Neues Rechtsgebiet Corona-Recht
Strafrecht Framing rechtfertigt oder entschuldigt keine Beleidigung