Vorschlag Award 2024 "einfache Sprache"
Mehr zum Thema: Meinung, DSGVO, Datenschutz, EuGHJuristen können auch Humor (ertragen?)
Es „obliegt, der betroffenen Person spätestens bei dieser Datenerhebung Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und die Empfänger der Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln".
Das fordert jüngst der EuGH mit Urteil vom 11.07.2024 - C 757/22 unter Berufung auf Art. 80 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung.

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Soweit so gut und richtig. Dann aber die Begründung:
„Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt: Art. 80 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass…
…die Voraussetzung, wonach eine befugte Einrichtung, um eine Verbandsklage im Sinne dieser Bestimmung erheben zu können, geltend machen muss, dass ihres Erachtens die in dieser Verordnung vorgesehenen Rechte einer betroffenen Person „infolge einer Verarbeitung" im Sinne dieser Bestimmung verletzt wurden, erfüllt ist, wenn sich diese Einrichtung darauf beruft, dass die Verletzung der Rechte dieser Person anlässlich einer Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht und auf einer Missachtung der Pflicht beruht, die dem Verantwortlichen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e der Verordnung obliegt, der betroffenen Person spätestens bei dieser Datenerhebung Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und die Empfänger der Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln." Zitatende a.a.O. Rn 66
Wer sich das antuen möchte, hier der Volltext: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=288148&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2251167
Manches ist nur mit Humor zu ertragen.