Wir bedanken uns für Ihre Reise mit der Deutschen Bahn und wünschen fröhliches Randalieren

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Es wird Zeit für ein Alkoholverbot für bahnreisende Fußballfans

Kommentar

Am Wochenende geht es wieder los: Selbsternannte Fußballfans randalieren sich zu Auswärtsspielen in Regionalbahnen und Bahnhöfen quer durch die Republik. Reisende, die Polizei, die Bahn und nicht zuletzt friedliche Fans zahlen die Zeche. Die Bundespolizei hat jetzt für ein besonders problematisch eingestuftes Spiel ein Verbot von Alkohol, Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in allen relevanten Zügen verhängt. Eine Musterlösung für die Zukunft?

Am 27.10.2012 fand in Dortmund ein Regionalligapartie zwischen der zweiten Mannschaft von Borussia Dortmund und Hansa Rostock statt. Aufgrund zu erwartender Fanauschreitungen hatte die Bundespolizei ein Verbot von Alkohol, Glasflaschen und pyrotechnischer Gegenstände in vielen Regionalzügen vor- und nach dem Spiel zwischen Dortmund und Rostock verhängt.

Das Verbot sollte dem Schutz Unbeteiligter, der Polizei und gegnerischer Fußballfans dienen. Denn besonders die Fans des FC Hansa Rostock sind in der Vergangenheit häufig durch Gewaltausbrüche aufgefallen, bei denen Flaschen und Feuerwerkskörper geworfen wurden. Das Verbot wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigt, der Eilantrag eines Fans scheiterte.

Der Zusammenhang von Alkohol und Gewaltbereitschaft steht außer Frage. Immer mehr kommunale Verkehrsbetriebe gehen daher dazu über, Alkohol in Bussen und Bahnen zu verbieten, um Vandalismus und Gewalt in den Griff zu bekommen. München und Hamburg haben solche Verbote kürzlich eingeführt. Auch private Bahnanbieter setzen, übrigens mit großem Personalaufwand, generelle Alkoholverbote längst durch.

Die Deutsche Bahn indes lehnt ein generelles Alkoholverbot bislang mit der Begründung ab, dass die meisten betrunkenen Randalierer sich vor dem Einsteigen betrinken würden, mithin ein Verbot also wirkungslos sei. Außerdem würden bei einem Alkoholverbot auch die Kunden leiden, die vernünftigerweise das Auto stehen lassen und stattdessen die Bahn nehmen. In diesem Zusammenhang fordert die Bahn von der Politik eine einheitliche gesetzliche Regelung. Allerdings sieht die Innenministerkonferenz bislang mit Bezug auf die Argumentation der Bahn keinen Handlungsbedarf.

Da die Bahn also kein gesteigertes Interesse am Schutz ihrer friedlichen Reisegäste hat, liegt der schwarze Peter bei der Polizei. Diese hat sich im vorliegenden Fall des Rechtsmittels Allgemeinverfügung bedient und damit das Verbot auf den Strecken zwischen Rostock und Dortmund für alle Reisende durchgesetzt. Ob diese Vorgehensweise allerdings als Blaupause für die Zukunft gelten kann, ist fraglich. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf den Einzelfall und begründet die Rechtmäßigkeit nicht zuletzt mit dem Ruf der Rostocker Fans. Sollte diese Methode vermehrt eingesetzt werden, wäre bei jedem einzelnen Spiel das Gewaltpotential der betroffenen Partie zu prüfen. Ein erheblicher Aufwand, der flächendeckend vermutlich nicht zu rechtfertigen wäre.

Ist nicht ein generelles Alkoholverbot wünschenswert oder auch durchsetzbar? Bislang sind alle entsprechenden Versuche gescheitert. Exemplarisch konnte sich die Stadt Freiburg mit einem Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen nicht durchsetzen. Die Richter vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof kippten das Verbot, da nicht jeder Betroffene auch gewaltbereit sei. "Für einen See wird auch kein Badeverbot erlassen, weil Nichtschwimmer darin ertrunken sind", veranschaulichte Richter Karl-Heinz Weingärtner die Rechtsauffassung. Das Ziel sei gut, aber der Weg falsch. Vielmehr sei der Gesetzgeber gefragt. Der Gesetzgeber aber mauert, und so kann in den meisten Zügen und auf den meisten öffentlichen Plätzen weiter munter getrunken werden.

Berichten zufolge ist es am letzten Wochenende tatsächlich nicht zu Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Allerdings sind valide Schlussfolgerungen nicht möglich. Die Rostocker Fans hatten aufgrund technischer Störungen einen Anschlusszug in Bremen verpasst und waren erst zur 2. Halbzeit in Dortmund angekommen. Nach dem Spiel kam es dann dafür am Bahnhof Brandenburg zu Streitigkeiten zwischen Rostocker und Berliner Fans.

Bleibt zu hoffen, dass die Bahn ihre Meinung ändert. Solange sie die Kosten auf die Polizei und damit den Steuerzahler abwälzen kann, scheint das vergebens. Zyniker würden sich vielleicht wünschen, dass früher oder später die Kosten des Vandalismus die Kosten der Durchsetzung eines Alkoholverbots übersteigen. Die Einsicht liegt im Portemonaie.

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