Höhere Mieten für Gewerbeimmobilien

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Gewerbeimmobiliennutzer bezahlen voraussichtlich ab 2007 mehr Miete, wenn ihr Vertrag indexiert ist. In vielen Mietverträgen ist als Inflationsschutz eine Anpassung des Mietzinses nach Maßgabe der Änderung des Verbraucherpreisindexes vorgesehen, sobald diese Änderung eine gewisses Ausmaß (z.B. 5 Punkte, 10%) erreicht. Die Berechnung der Endverbraucherpreise erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Ab 2007 wird in diese Rechnung auch die Erhöhung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) einfließen, so dass neben der evt. auf die Gewerbemiete anfallenden Umsatzsteuer von 19 % auch die Nettomiete selbst ansteigen wird. Die Mieterhöhung tritt automatisch in Kraft, ohne dass es eines Aufforderungsschreibens durch den Vermieter bedarf.

Allein die Mehrwertsteuererhöhung kann, rein rechnerisch, zu einer Verteuerung der Verbraucherendpreise in Höhe von maximal 2,6 % führen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Steuererhöhungen z.T. durch Preisreduzierungen kompensiert und nicht an den Endkunden weitergegeben werden und dass ferner der reduzierte Steuersatz auf einige Waren in Höhe von 7 % nicht erhöht worden ist. Andererseits werden neben der regulären Teuerungsrate (Februar 2006 = 2,1 %) auch die ab Januar 2007 wirkende Erhöhung der Versicherungssteuer preistreibend wirken.

Auch wenn der Anstieg der Verbraucherpreise 2007 im Vergleich zu 2006 unter 5 % bzw. 10 Punkten bleiben sollte, besteht kein Anlass zu einer Entwarnung. Ob die vertraglich vorgesehenen Mindestlatten ?gerissen? werden, ergibt sich nämlich nicht etwa aus einem Vergleich der aktuellen Indexzahl mit derjenigen des Vorjahres, sondern aus dem Vergleich des aktuellen Indexes mit demjenigen, welcher im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Mietvertrag zugrundegelegt worden ist. Maßgeblich ist also das Ausmaß der Teuerung, welche sich während der Vertragslaufzeit insgesamt ereignet hat. Hierzu wird der Preiseinstieg, welcher durch die Mehrwertsteuererhöhung verursacht werden wird, ein gerütteltes Maß beitragen.