Die Kündigung
Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Miete, Mietvertrag, Kündigung Ein Mietverhältnis kann durch zwei verschiedene Möglichkeiten beendet werden: durch Zeitablauf oder durch Kündigung. Wird der Mietvertrag von vorneherein für eine bestimmte Dauer geschlossen, dann liegt ein Zeitmietvertrag oder ein befristeter Mietvertrag vor. Ein derartiger Vertrag endet mit Ablauf der festgelegten Frist und bedarf keiner gesonderten Kündigung durch den Mieter bzw. Vermieter.
Ein "normaler" Mietvertrag ist in der Regel unbefristet und enthält kein konkretes Vertragsende. Um hier von dem Vertrag loszukommen, muss gekündigt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den weiterführenden Links.
Tipp: Erstellen Sie direkt Ihre individuelle Kündigung Ihres Mietvertrags Schritt für Schritt mit Anleitung.
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