Mieterhöhung bekommen - Was ist zu tun?
Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Miete, Mieterhöhung, Mieter, Vermieter, MietspiegelEin Leitfaden für Mieter bei Erhöhung der Miete durch den Vermieter
Eine Mieterhöhung ist für viele Mieter ein unangenehmes Thema. Doch keine Sorge: Es gibt gesetzliche Regelungen, die Vermieter bei einer Mieterhöhung beachten müssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie auf eine Mieterhöhung reagieren sollten und welche Rechte Sie als Mieter haben.
Prüfung des Mieterhöhungsverlangens
Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehört:
Schriftliche Form
Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Ankündigung oder eine E-Mail genügen nicht.
Begründung
Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen. Dazu kann er auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen verweisen. Auch Modernisierungsmaßnahmen berechtigen zur Mieterhöhung
Kappungsgrenze
Die Mieterhöhung darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen (in einigen Gebieten mit Mietpreisbremse nur 15 %). Dies nennt man Kappungsgrenze.
Zustimmungsfrist
Der Vermieter muss Ihnen eine Frist von mindestens zwei Monaten einräumen, um der Mieterhöhung zuzustimmen.
Reaktion auf das Mieterhöhungsverlangen
Nachdem Sie das Mieterhöhungsverlangen geprüft haben, können Sie entsprechend reagieren:
Zustimmung
Wenn das Mieterhöhungsverlangen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie die Erhöhung akzeptieren, sollten Sie schriftlich zustimmen. Die Zustimmung muss innerhalb der gesetzten Frist erfolgen.
Widerspruch
Wenn das Mieterhöhungsverlangen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder Sie die Erhöhung für unangemessen halten, können Sie schriftlich widersprechen. Nennen Sie dabei die Gründe für Ihren Widerspruch.
Verhandlung
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter über die Mieterhöhung zu verhandeln. Vielleicht lässt sich eine geringere Erhöhung oder eine stufenweise Anpassung der Miete vereinbaren.
Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierung
Nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter ebenfalls ein Mieterhöhungsverlangen stellen. Dieses muss schriftlich erfolgen und die Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung begründen. Dabei sollte der Vermieter auf die durchgeführten Maßnahmen, die angefallenen Kosten und die Berechnung der Mieterhöhung verweisen. Zudem muss der Vermieter auch hierbei dem Mieter eine angemessene Frist zur Zustimmung einräumen, in der Regel mindestens zwei Monate.
Ankündigung
Der Vermieter muss die Modernisierung und die damit verbundene Mieterhöhung mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme ankündigen.
Umlage
Der Vermieter darf maximal 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.
Härtefallregelung
Wenn die Mieterhöhung für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellt, kann er schriftlich widersprechen. Dabei muss der Mieter seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und begründen, warum die Mieterhöhung für ihn unzumutbar ist. In solchen Fällen kann das Gericht eine angemessene Anpassung der Miete festsetzen.
Sie können Ihre Mieterhöhung auf Frag-einen-Anwalt.de hochladen und unkompliziert prüfen lassen.