Mietrechtsänderung 2013

Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Mietrechtsreform, Mietrechtsänderung, energetische Modernisierung, Contracting
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Am 01. Mai 2013 sind diverse Änderungen im Mietrecht in Kraft getreten

Das bisherige Mietrecht wurde bzgl. der energetischen Modernisierung von vermietetem Wohnraum sowie der vereinfachten Durchsetzung von Räumungstiteln geändert.

Verbesserungen für Mieter und Vermieter

Die Mietrechtsänderung bringt Verbesserungen für Mieter und Vermieter mit sich. Sie hat bezogen auf den Vermieter den Zweck, diesem energiesparende und klimafreundliche Modernisierungen an Wohnungen zu erleichtern und ihm ein wirksameres Vorgehen gegen Mietnomaden zu ermöglichen.

Im Bezug auf den Mieter sieht das geänderte Mietrecht einen verbesserten Schutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vor.

Diese Themen waren in den letzten Jahren mit großen Problemen belastet, die sich auch vor Gericht kaum lösen ließen. Deshalb wurde immer wieder eine Verbesserung des Mietrechts in diesen Punkten angeregt. Der Gesetzgeber hat nun mit der Mietrechtsreform 2013 auf diese Anregungen reagiert.

Folgende konkrete Änderungen wurden im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umgesetzt

-Beendigung des Bestehens des „Münchener Modells“ (liegt vor, wenn eine Personengesellschaft ein Mietshaus von Anfang an mit dem Ziel kauft, ihren Mitgliedern die Nutzung der Wohnungen zu ermöglichen und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln)

-Senkung der Kappungsgrenze für Erhöhungen von Bestandsmieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

-Kautionszahlung

-Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete

-Energetische Modernisierung

-Wirkungsvolles Vorgehen gegen Mietnomaden

-Contracting (liegt vor, wenn die zu der Wohnung gehörende Wärmelieferung gewerblich durch ein spezialisiertes Unternehmen erfolgt)

Die größten Änderungen im Mietrecht hat der Gesetzgeber bei den Vorschriften über die energetische Modernisierung vorgenommen. Dort wurden relativ viele neue Regelungen in das BGB eingefügt.

Bei Fragen zur Mietrechtsänderung 2013 stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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