Schäden am Mietwagen - Was Mieter wissen sollten
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Wer haftet für Schäden am Mietwagen?
Grundsätzlich haftet der Mieter für alle Schäden, die während der Mietzeit am Fahrzeug entstehen und die er selbst verschuldet hat. Eine Haftung des Mieters besteht immer dann, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, also nicht so sorgsam mit dem Mietwagen umgegangen ist, wie es erforderlich gewesen wäre.
Beweislast liegt zunächst beim Vermieter
Kommt es zum Streit über einen Schaden, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist und bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Dafür ist das Übergabeprotokoll ein wichtiges Beweismittel. Der Vermieter muss auch nachweisen, dass die Schadensursache aus dem Verantwortungsbereich des Mieters stammt und nicht durch Dritte verursacht wurde.
Anscheinsbeweis zu Lasten des Mieters
Gelingt dem Vermieter dieser Nachweis, dass der Schaden in der Obhutszeit des Mieters aufgetreten ist, greift der Anscheinsbeweis: Es wird dann vermutet, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Der Mieter muss nun seinerseits Fakten vorbringen, die diese Vermutung erschüttern, um einer Haftung zu entgehen.
Tipps zur Schadensvermeidung und Beweissicherung
- Machen Sie bei Übernahme zusammen mit dem Vermieter einen gründlichen Check des Fahrzeugs und lassen Sie sich alle, auch kleinste Vorschäden im Übergabeprotokoll bestätigen.
- Fertigen Sie am besten zusätzlich ein Video vom Zustand des Wagens bei Übernahme an. So können Sie Vorschäden später beweisen.
- Melden Sie Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sofort dem Vermieter.
- Holen Sie bei einem Unfall immer die Polizei hinzu zwecks Unfallaufnahme, auch wenn es Ihre Schuld war. So ist der Schaden dokumentiert.
Vorgehen im Schadensfall
Verlangt der Vermieter Schadensersatz von Ihnen, sollten Sie dies nur zahlen, wenn der Schaden eindeutig von Ihnen verursacht wurde. Andernfalls sollten Sie die Forderung zurückweisen und den Vermieter auffordern, Ihnen die Schadensverursachung nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht von Drohungen mit Strafanzeigen etc. beeindrucken.
Prüfen Sie auch, ob die Schadenssumme berechtigt ist. Verlangen Sie ggf. die Vorlage von Reparaturrechnungen oder Gutachten. Notfalls müssen Sie selbst ein Gutachten einholen.
Kommt es zum Rechtsstreit, ist anwaltliche Hilfe dringend anzuraten. Die Kosten dafür trägt die unterliegende Partei. Außergerichtlich lässt sich oft eine gütliche Einigung finden.
Mit der richtigen Vorbereitung, Dokumentation und Vorsicht können Mietwagennutzer Streitigkeiten über Schäden vermeiden oder sich zumindest rechtlich absichern. Im Ernstfall ist professionelle juristische Unterstützung sinnvoll, um nicht unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Gehen Sie auf Frag-einen-Anwalt.de, wenn Sie schnelle und günstige Hilfe benötigen.