Schimmel in der Wohnung - Was tun? Ein Dauerbrenner im Mietrecht

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Alle Jahre wieder im Herbst-Die trockene Zeit ist vorbei, der Schimmel wächst und der Streit mit dem Vermieter beginnt- Wer ist schuld - Das Wohnverhalten oder die Bausubstanz?

Es beginnt mit der Mängelanzeige beim Vermieter. Der reagiert regelmäßig mit dem Hinweis auf das Wohnverhalten. Schuld sei der Mieter selbst, weil er falsch lüfte, jeden Tag dusche und außerdem zuviel Feuchtigkeit  selbst ausdünste oder seine Tiere oder Pflanzen. Die großen Wohnungsbaugesellschaften fügen der Antwort sogar ein Hinweisblatt mit Tipps zum richtigen Lüften bei.

Dabei zeigt die Erfahrung in den letzten Jahren, dass die Mieter gut über das richtige Lüftungsverhalten informiert sind und in der Regel die Bausubstanz verantwortlich für Feuchtigkeitseintritt und damit für Schimmelbildung sind.

Der Vermieter ist daher mit Fristsetzung aufzufordern, die Ursache der Schimmelbildung zu ermitteln und zu beheben.

Läuft die Frist ab, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1) Mietminderung. Man setzt den kontaminerten Bereich im Verhältnis zur Gesamtfläche und mindert entsprechend die Miete. Diese Lösung hat 2 Nachteile. Erstens beseitigt diese Maßnahme den Schaden nicht, zweitens trägt der Mieter das Risiko, zuviel zu mindern, was den Vermieter nach einiger Zeit zur Kündigung berechtigen würde.

2) Klage auf Mängelbeseitigung. Diese Lösung ist dann zu empfehlen, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, da der Kläger ein kostenintensives Sachverständigengutachten vorzufinanzieren hat.

3) Fristlose Kündigung und Umzug, wenn man den Ärger und die Kosten des Mängelbeseitigungsprozesses scheut.

Darüber hinaus bestehen Schadensersatzansprüche (etwa wegen kaputter Möbel), bei Gesundheitsschäden sogar Schmerzensgeldansprüche.

Leserkommentare
von Tobi_G am 03.11.2011 18:42:02# 1
Gibt es auch Rechte seitens des Mieters bei schimmeligen Kellerräumen und Garagen? MfG...
    
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