Schmerzensgeld für Mieter wegen Pfefferspray-Attacke des Vermieters bei Verfolgungsjagd

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Mieter flüchtete vor Vermieter und stürzte bei Verfolgungsjagd

Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 22.12.2016 unter Aktenzeichen: 173 C 15615/16 entschieden, dass der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Verfolgungsjagd hat. Es sprach dem Mieter ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zu.

Der Beklagte ist Vermieter eines mehrstöckigen Büro- und Geschäftshauses. Der Kläger war Mieter in diesem Haus. Zwischen den Beteiligten kam es mehrfach zu Auseinandersetzungen wegen des Vertragsverhältnisses. Am 31.03.2013 hatte der Vermieter gegenüber dem Mieter ein Hausverbot ausgesprochen. Kurze Zeit später, am 08.04.2013 trafen die Beteiligten wiederholt aufeinander. Bei dieser Begegnung sprühte der beklagte Vermieter mit Pfefferspray in Richtung des Mieters.

Scot Möbius
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Am darauffolgenden Tag trafen beide wieder aufeinander, als der Mieter das Gebäude verlassen wollte. Aus Angst rannte der Mieter davon und stürzte über eine Bordsteinkante auf die Straße. Er erlitt zwei Schürfwunden an der linken Hand, eine Schürfwunde am linken Oberarm und prellte sich die linke Hüfte.

Das AG München vertrat die Auffassung, dass ein sogenannter „Herausforderungsfall" vorliegt und daher seitens des Mieters ein Schmerzensgeld beansprucht werden kann. Ein Herausforderungsfall ist ein solcher, bei dem Jemand durch vorwerfbares Tun einen anderen zu einem selbstgefährdenden Verhalten herausfordert.

Während des Gerichtstermins wurde eine Videoaufzeichnung abgespielt, die bewies, dass der beklagte Vermieter dem klagenden Mieter aufgelauert hatte und auf diesen zugestürmt war mit der Äußerung „Jetzt aber!"

Im Ergebnis entschied das Gericht, dass der Vermieter nicht berechtigt gewesen sei, dem Mieter Hausverbot zu erteilen, das Hausrecht stand danach nur den Mietern zu.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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