Sollten Mieter Schimmelpilz in der Wohnung selbst beseitigen?

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Der Herbst ist da und damit auch wieder die Hochsaison von Schimmelpilz in deutschen Wohnungen zum Leidwesen vieler Mieter. Durch Feuchtigkeit infolge von Wasserschäden oder auch unzureichendem Lüften des Mieters kann sich rasch Schimmel bilden. Dann überlegen Mieter immer wieder, ob sie selbst umgehend aktiv werden und den Schimmel beseitigen sollten. Ist das ratsam oder im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vermieter eher hinderlich?

Gesundheitsschäden vermeiden: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für eine umgehende selbständige Entfernung spricht natürlich der Gesundheitsschutz. Schimmel kann durchaus gesundheitsschädlich werden. Wer sofort aktiv wird und den Schimmel zumindest oberflächlich entfernt kriegt, kann Beeinträchtigungen der Gesundheit verhindern. Bis der Vermieter sich der Sache annimmt, dauert es dagegen oftmals ungleich länger.

Keine Ursachenbeseitigung: Wenn der Mieter mit der eigenhändigen Entfernung des Schimmels zunächst Erfolg hat, wird er damit aber nicht die tatsächliche Ursache für die Schimmelbildung beseitigt haben. Diese ist nämlich oftmals auf bauliche Mängel oder aber ein unzureichendes Lüftungs- oder Heizverhalten des Mieters zurückzuführen. Ändert sich in dieser Hinsicht nichts, wird der Schimmel dann regelmäßig bei der nächsten Gelegenheit erneut ausbrechen.