Wildschweine im Garten - Rechte des Mieters

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Wenn die Schweine die Sau rauslassen kann es für den Vermieter teuer werden

Wildschweine als Mietmängel? Es mag auf den ersten Blick amüsant klingen, jedoch ist gerade in ländlichen Bereichen aber auch in Städten wie Berlin eine regelrechte Wildschweinplage zu verzeichnen. Die nicht ungefährlichen Tierchen streifen durch Gärten und greifen auch schon mal den einen oder anderen an. Schwere Verletzungen sind hier durchaus möglich.

Gerichte entscheiden: Zaun unter Umständen

Es stellt sich die Frage, ob der Mieter eines solchen Objektes Ansprüche gegen den Vermieter hat. Etwa auf Beseitigung des Mangels durch Einzäunung oder auf Mietminderung. Die Berliner Gerichte haben sich in der letzten Zeit damit mehrfach befassen müssen. Das Amtsgericht Wedding hat unter 15 a C 583/12, GE 2014,199 unlängst entschieden, dass der Vermieter die Beseitigung eines Schutzdrahtes verlangen kann, den der Mieter entgegen einer Absprache angebracht hat. Begründet wurde dies damit, dass das Eindringen von Wildschweinen im Forst zum allgemeinen Lebensrisiko gehöre. Der Mieter müsse dies dulden.Verglichen wurde die Situation mit einer Jugendbande, die sich in der Nähe des Mietobjektes auffällt und Unruhe stiftet. Auch dies sei eine vergleichbare Situation, für die der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden könne. Stellt sich somit die Frage, ob diese Entscheidung sachgerecht ist. Andere Gerichte sahen das ganz anders. Das Amtsgericht Köpenick hat unter 15 C25/12, 1691 entschieden, dass der Vermieter im Falle von Wildschweinbesuchen einen stabilen Maschendrahtzaun errichten muss. Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, dass der Vermieter sogar im Falle einer Verwüstung den umgegrabenen Garten wieder herrichten muss. (GE 2000)

Schweine als Lebensrisiko - Schäden werden beseitigt

Warum die Richter auf so unterschiedliche Art und Weise in Sachen Wildschweinen Recht sprechen, lässt sich nur so erklären, dass der Besuch von Wildschweinen zwar einen Mangel darstellen dürfte, dieser aber nicht der Mietsache anhaftet. Aber das tut Baulärm im Umfeld ja auch nicht. Und hierfür kann gemindert werden. Andererseits kann nicht jede Jugendbande, die eine Gegend unsicher macht, zu Mietminderung berechtigen. Zu differenzieren ist aber, ob die Schäden die Wildschweine anrichten beseitigt werden müssen. Dies dürfte jedenfalls zu bejahen sein. Im Grunde genommen wird der Wildschweinbesuch als eine Realisation des Lebensrisikos angesehen. Nach dem Motto: wer im Grünen wohnt, bekommt auch wilden Besuch.

Geschädigte Mieter sollten jedenfalls auf eine schützende Umzäunung der Grundstücke achten und dies gegebenenfalls beim Vermieter einfordern. Schäden, die Wildschweine anrichten, dürften vom Vermieter beseitigt werden müssen. Ein Anrecht auf Mietminderung ist wohl kaum durchzusetzen. Solchermaßen mit aktueller Rechtsprechung bewaffnet bleibt zu hoffen, dass der Besuch der possierlichen Tierchen eine Episode bleibt. Wir beraten Sie gern.

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