Fußball-EM und Grillen

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Wie oft darf zu Hause gegrillt werden?

Wir freuen uns auf den Sommer, die Fußball-EM und gemeinsame Nachmittage im Garten oder auf Balkonien. Was aber, wenn der Nachbar sich vom ständigen Grillgeruch belästigt fühlt?

Beim Grillen gilt grundsätzlich das Gebot der Rücksichtsnahme - egal, ob Sie zur Miete oder in einer Eigentumswohnung leben. Wenn Nachbarn sich an der Qualm- und Rauchentwicklung stören, dann sollten Sie dies beachten. Denn Belästigung durch Qualm kann ein Bußgeld und eine Kündigung zur Folge haben.

Von 123recht

Was sagt der Mietvertrag?

Das Grillen kann per Mietvertrag oder Eigentümerbeschluss untersagt werden. Ein solches Verbot ist rechtmäßig und muss beachtet werden. Wenn Sie dagegen verstoßen, können Sie abgemahnt und dann gekündigt werden.

Eine Ausnahme gilt auch nicht bei einem Ereignis wie der Fußball-EM, wo man sich gerne trifft, um gemeinsam die Spiele zu verfolgen. Das Verbot gilt auch während dieser Zeit. Planen Sie trotzdem einen Grillabend in oder an ihrem Haus, sollten Sie das mit allen Parteien und Ihrem Vermieter vorher klären. Ein Grillverbot gilt zwar auch während der EM, aber vielleicht sehen es Ihre Nachbarn während der Fußballspiele ja nicht so eng. Fragen Sie sie oder planen Sie gemeinsam!

Beim Grillen gilt Rücksichtnahme

Wenn es keine Regelung zum Thema Grillen gibt, ist das Grillen im Freien zwar grundsätzlich erlaubt. Fühlen sich Nachbarn aber von der Rauchentwicklung oder dem Geruch gestört, müssen Sie darauf Rücksicht nehmen. Sofern Ihre Räumlichkeiten und Ihr Grundstück es zulassen, sollten Sie den Grill so positionieren, dass Nachbarn möglichst wenig belästigt werden. Grillen Sie also wenn möglich in der äußersten Ecke des Gartens oder auf der weniger belebten Hausseite. Vermeiden Sie, dass der Qualm Ihren Nachbarn direkt in die Wohnungen zieht.

Wie oft und wann Sie während einer Grillsaison an den Grill dürfen, wird von den Gerichten unterschiedlich entschieden. Zwischen vier bis zu 25 Grillabenden ist je nach Gericht eigentlich alles dabei. Auch die Uhrzeiten werden unterschiedlich beurteilt. Fußballspiele oder Spiele der deutschen Nationalmannschaft während der Fußball-EM ändern daran nichts.

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn oder Miteigentümern und bringen Sie in Erfahrung, wie diese zum Grillen stehen. Nehmen Sie Rücksicht und erzwingen Sie nichts. Bei Spielen während der Fußball-EM können Sie Ihre Nachbarn auch einladen, gemeinsam Fußball schauen und dabei grillen. Dies kann Auseinandersetzungen im Vorfeld entschärfen.

Holzkohle oder Gasgrill

Oft wird angenommen, dass ein Gasgrill im Gegensatz zu Holzkohle immer unproblematisch genutzt werden kann. Allerdings gibt es hier rechtlich keinen Unterschied. Zwar fehlt beim Gasgrill der typische Kohlequalm und die Emission ist wesentlich geringer. Ein Gasgrill oder auch ein Elektrogrill ist weniger aufdringlich und verursacht weniger Qualm. Die Nutzung eines solchen Grills kann also helfen, die Situation bei Ihnen zu entschärfen und Beschwerden zu verringern. Trotzdem kann die Geruchsentwicklung Ihre Nachbarn belästigen. Der Gasgrill ist daher kein Freifahrtschein für regelmäßige Grillabende. Erkunden Sie sich beim Nachbarn!

Einige Urteile zum Grillen

Häufiges Grillen und Kündigung
Landgericht Essen, Az. 10 S 438/01

Eigentümergemeinschaft kann Grillverbot beschließen
Oberlandesgericht Zweibrücken, Az. 3 W 50/93

Bußgeld Qualmbelästigung
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 5Ss 149/59 – 79/95I

Sechs Stunden Grillen im Jahr kein Problem
Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 359/96

Vergleich: Zweimal Grillen im Monat
Amtsgericht Bonn, Az. 6 C 545/96

Viermal im Monat Grillen erlaubt
Landgericht München, Az. 15 S 22735/03

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