Update: Abmahnung wegen Google Fonts erhalten? Wie wir helfen können (Gericht untersagt Massenabmahnungen)

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Die Abmahnwelle wegen Google Fonts rollt weiter

Wie bereits viele Kolleginnen und Kollegen sowie die Medien berichtet haben, sind Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts wegen vermeintlicher Datenschutzverstöße ein aktuell heiß diskutiertes Thema. Unsere Kanzlei erreichen mittlerweile täglich mehrere solcher Anfragen wegen behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) wegen dem Einsatz von Google Fonts auf der Webseite.

 

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Wir haben bereits umfangreich über diese Abmahnwelle berichtet, worum es eigentlich geht und wie Sie sich bei einer solchen Abmahnung wegen Google Fonts verhalten sollten. Unseren entsprechenden Artikel hierzu finden Sie hier:

 

https://www.123recht.de/ratgeber/internetrecht-computerrecht/Abmahnung-wegen-Google-Fonts-Warum-Sie-betroffen-sind-und-was-Sie-dagegen-tun-koennen-__a159880.html

 

In diesem Artikel möchten wir Ihnen ein kleines aber umso wichtigeres Update geben, es gibt nämlich gute Neuigkeiten bzw. neue Argumente, auf die Sie sich als Empfänger einer solchen Abmahnung wegen Google Fonts berufen können.

 

2. Entscheidung des LG Baden-Baden vom 11.10.2022, Az. 3 O 277/22

 

Vor einigen Tagen, genau am 11.10.2022 hat das Landgericht Baden-Baden in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zum dortigen Aktenzeichen 3 O 277/22 einer Anwaltskanzlei, die massenhaft Abmahnungen wegen behaupteter Verstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts versendet hat, untersagt, weitere derartige Abmahnungen auszusprechen. Dabei hat das LG Baden-Baden für den Fall, dass sich die betreffende Kanzlei nicht daran halten sollte, sogar zukünftig ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000.- € in Aussicht gestellt.

 

Diese aus Sicht der Abgemahnten positive Entscheidung stärkt die Rechte von Betroffenen solcher Abmahnungen weiter und sollte als Argument in Feld geführt werden.

 

Unser Fazit:

 

Wie bereits in unserem vorherigen weiter oben verlinkten Artikel ausgeführt haben, halten wir die derzeit massenweise versendeten Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts für rechtswidrig. Insbesondere da hier offenkundig ein Gebührenerzielungsinteresse der Abmahner im Vordergrund stehen dürfte, sollte nach unserer Einschätzung die Abmahnung geprüft und sollte es sich um die massenweise versendete Standart-Abmahnung wegen Google Fonts handeln, diese mit fachkundigen Argumenten zurückgewiesen werden.

Zum Schluss möchten wir erwähnen, dass wir auch zum Stand heute von keiner der einschlägigen Kanzleien bislang eine Rückmeldung zu unserem Anwaltsschreiben erhalten haben, nachdem wir die jeweilige Forderung anwaltlich zurückgewiesen haben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Nutzung von Google Fonts erhalten haben und sich dagegen wehren möchten, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.

Unsere Kanzlei bietet die außergerichtliche Verteidigung gegen eine Google Fonts Abmahnung beispielsweise zu einem günstigen Festpreis an, der deutlich unter dem Betrag liegt, den die in dem oben verlinkten Artikel genannten Abmahnern als Schadensersatz fordern.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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