Schlechte Google 1-Stern-Bewertung ohne Kommentar entfernen

Mehr zum Thema: Medienrecht, schlechte, Google, Rezension, entfernen, Bewertungsbeseitiger
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
6

Brandaktuelles Urteil des OLG Köln stärkt die Rechte betroffener Unternehmer

Wehren Sie sich gegen unberechtigte schlechte Google Bewertungen Bewertungen auf Google sind eine wichtige (wenn nicht sogar die wichtigste) Visitenkarte von Unternehmen im Internet. Kurz zu den Begrifflichkeiten: Unter „Google Bewertungen" sind die Sterne und unter „Google Rezensionen" ist der eigentliche Bewertungstext zu verstehen.

Auf den ersten Blick ins Google Unternehmensprofil eines Unternehmens (und vor allem die dort vorhandenen Bewertungen / Rezensionen, die als die bekannten Sterne dargestellt werden) entscheidet sich für einen Verbraucher oft, ob er überhaupt Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt. Bitte stellen Sie sich selbst die Frage: Sie haben 3 Hotels in der engeren Auswahl und diese weisen in den Google Bewertungen Durchschnitte von 2,5 Sternen, 3,2 Sternen und 4,9 Sternen auf, welches dieser drei Hotels würden Sie in die engere Auswahl nehmen und welches würden Sie sich vielleicht nicht einmal näher anschauen?

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Wir haben bereits seit mehreren Jahren umfangreiche Erfahrungen mit Google Bewertungen und können daher aus unserer eigenen Beratungspraxis bestätigen, wie wichtig gute Google Bewertungen sind. So berichten uns Unternehmer, denen wir geholfen haben, schlechte Google Bewertungen löschen zu lassen, davon, dass sie nicht nur mehr Umsatz erzielt und auch mehr Bewerbungen erhalten haben, nachdem schlechte Google Rezensionen / Bewertungen gelöscht werden konnten. Hierzu finden sich im Internet viele Studien, die dies bestätigen. Daher sollten Sie sich nicht einfach mit schlechten Google Rezensionen oder Bewertungen abfinden, sondern prüfen, ob diese entfernt werden können.

Mit unserer neuen Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen" zeigen wir Ihnen die verschiedenen Situationen, in denen deutschen Gerichte der Löschung von schlechten Google Bewertungen bzw. Rezensionen veranlasst haben. Wenn auch Sie von schlechten Google Rezensionen betroffen sind und vielleicht auch schon selbst erfolglos versucht haben, diese schlechten Google Rezensionen zu entfernen, dann unterstützen wir Sie gerne zum günstigen Festpreis ab 48.- € (zzgl. 19% MwSt.) dabei, Ihre unberechtigten schlechten Google-Rezensionen entfernen zu lassen.

Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zum Thema "schlechte Google Bewertungen löschen (hier 1-Sterne-Bewertung eines Mitbewerbers ohne Kommentar)"

Am 23.12.2022 hat das OLG Köln per Urteil (Az. 6 U 83/22) entschieden, dass eine durch einen Mitbewerber abgegebene 1-Sternebewertung auf Google dann unzulässig ist, wenn es keine über den bloßen Kontakt hinausgehende Kunden- oder Geschäftsbeziehung zwischen dem Bewerter und dem bewerteten Unternehmen gegeben habe.

In dem vom OLG Köln zu entscheidenden Fall ging es darum, dass ein IT-Unternehmen ein anderes IT-Unternehmen (also einen Mitbewerber) auf Google mit einer 1-Sternebewertung ohne Kommentar bewertet hat, obwohl es keine Geschäftsbeziehung gab.

Es gab zwar von dem bewertenden Unternehmen eine Kontaktaufnahme zum bewerteten Unternehmen, das schließlich gegen die schlechte Google Bewertung des kontaktierenden Unternehmens geklagt hatte, ein solcher bloßer Kontakt reiche aber nach Auffassung des OLG Köln nicht aus.

Auch trotz dieser neuen Entscheidung des OLG Köln verweigert Google teilweise die Löschung von unberechtigten schlechten Google Bewertungen bzw. unberechtigte schlechten Rezensionen. Dies liegt unserer Erfahrung nach oft daran, dass die Löschanträge nicht oder nicht richtig begründet werden.

Unsere ausdrückliche Empfehlung bei unberechtigten schlechten Google Bewertungen:

Wir empfehlen daher, die Löschung von schlechten Google Bewertungen bzw. Fake-Bewertungen durch einen Fachanwalt / eine Fachanwältin vornehmen zu lassen. Vorsicht vor Eigenversuchen. Bei einer ungeschickten Formulierung des Löschantrages kann eine schlechte Google Rezension / Bewertung sogar unlöschbar werden, obwohl die Bewertung im Grunde nach löschbar war.

Schlechte Google Rezensionen bzw. Bewertungen löschen lassen

Gerne sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre schlechten Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen entfernen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Entfernung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen (z. B. Fakebewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.

Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla!

Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen bzw. Google Bewertungen erfolgreich entfernen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Bewertung).

Wenn auch Sie eine oder mehrere unberechtigte Bewertungen bzw. Fake - Rezensionen auf Google erhalten und möchten diese dringend entfernen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema schlechte Google Bewertungen entfernen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht Negative Google Bewertung unter Fake-Namen erhalten? Sie können sich wehren!