Wegen schlechter Bewertung Klage gegen Google einreichen? Wir informieren, wann es Sinn machen kann!

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Klage gegen Google sollte das letzte Mittel sein, wenn sich keine außergerichtliche Lösung findet

Wenn auch Sie eine schlechte Google Bewertung erhalten haben, geht es Ihnen wie derzeit vielen Unternehmen, die ein entsprechendes Profil auf Google haben.

Betroffene Unternehmen fragen immer häufiger bei uns an, weil sie derartige schlechte Google Bewertungen in ihrem Google Profil entdeckt haben und direkt gegen Google Klage einreichen möchten. Mit diesem Ratgeber möchte ich Sie darüber informieren, wann es Sinn macht, gegen Google eine Klage einzureichen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

1. Vor einer Klage immer erst außergerichtlich aktiv werden!

Eine Klage gegen Google sollte stets die letzte Wahl sein, wenn andere effektivere bzw. gegebenenfalls wirtschaftlich sinnvollere Handlungsoptionen bestehen.

Die gute Nachricht: Viele schlechte Google Bewertungen lassen sich löschen, so dass eine Klage gegen Google oft überflüssig ist.

Zunächst sollte im ersten Schritt stets versucht werden (sofern die Bewerter oder der Bewerter bekannt sind), Kontakt aufzunehmen und in einem freundlichen Gespräch über die schlechte Google Bewertung zu sprechen. Oft ist dies aber leider nicht möglich (z. B. weil es sich um eine Fake-Bewertung handelt oder die betreffende Google Bewertung / Rezension anonym abgegeben wurde). In vielen Fällen weigern sich Bewerter, die dem Unternehmen bekannt sind, schlechte Google Bewertungen zu entfernen.

Hier hilft in den meisten Fällen ein Löschantrag direkt an Google. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wenn auch Sie von schlechten Google Bewertungen betroffen sind und wissen nicht, was Sie dagegen tun können? Gerne unterstützen wir auch Sie zum günstigen Festpreis ab 48.- € (zzgl. 19% MwSt.) dabei, Ihre unberechtigten schlechten Google Bewertungen entfernen zu lassen.

2. Klage nur mit rechtlichem Grund!

In seltenen Fällen verweigert Google trotz ordnungsgemäßer Beanstandung eine Löschung der beanstandeten Bewertung. Hierfür gibt es oftmals 2 Gründe:

Obwohl ein Verstoß gegen die Google Richtlinien und geltendes Recht vorliegt, reagiert Google nicht bzw. verweigert die Beseitigung der Bewertung. Google ist nach einem Nachweis des Bewerters überzeugt, dass es einen Kontakt zwischen Bewerter und Unternehmen gegeben hat und die Bewertung inhaltlich zutreffend ist (was nicht sein muss).

Sollten leider alle außergerichtlichen Bemühungen scheitern, kann als letztes Mittel über eine Klage gegen Google nachgedacht werden. Eine solche Klage gegen Google hat dann Erfolgsaussichten, wenn ein Grund zur Beseitigung der Bewertung besteht, weil die betreffende Bewertung aufgrund Ihres Inhalts (z. B. Formalbeleidigung oder unwahre Tatsachenbehauptung) gegen geltendes Recht verstößt.

Viele Gerichte haben in den letzten Jahren zu Gunsten der zu Unrecht schlecht bewerteten Unternehmen entschieden. Hier finden Sie einen aktuellen Beitrag von mir mit einer auszugsweisen Übersicht an Urteilen, in denen die bewerteten Unternehmen gewonnen haben:

https://www.123recht.de/ratgeber/medienrecht/Negative-Rezensionen-auf-Google-loeschen-Eine-Sammlung-der-wichtigsten-Urteile-__a159973.html

3. Schlechte Google Bewertung erhalten? Kostenfreies Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie bequem und absolut unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen bzw. Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder gerne auch über die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Rezension / Bewertung).

Wenn auch Sie eine oder mehrere unberechtigte Rezensionen bzw. negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Rezensionen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Aber auch bei einer Klage gegen Google unterstützen wir Sie gerne und das bundesweit !

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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