Insolvenz der itravel S..r.l. - Was Geschädigte wissen müssen!
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Die Reisegesellschaft itravel S.à.r.l. hat Insolvenz angemeldet und erschüttert damit zahlreiche Kunden, die ihre gebuchten Reisen nun nicht antreten können. Doch wie kam es zu diesem plötzlichen Zusammenbruch des Unternehmens, das bislang als sicherer und verlässlicher Reiseanbieter galt?
Hintergründe der Insolvenz und Festnahme des Geschäftsführers
Laut diverser Quellen geriet der Geschäftsführer des Luxus-Reiseanbieters aufgrund von finanziellen Missmanagements und unerwarteten Marktveränderungen in Schwierigkeiten. Der endgültige Schlag kam jedoch, als Ermittlungen gegen den Geschäftsführer wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betruges und Insolvenzverschleppung eingeleitet wurden. Nach der vorläufigen Festnahme des Geschäftsführers hat der Reisekonzern vorerst aufgehört, neue Buchungen anzunehmen.
seit 2022
Geschädigte Kunden gehen leer aus
Besonders bitter ist die Situation für die betroffenen Kunden: Obwohl sie Anspruch auf Erstattung haben sollten, bleiben viele aktuell auf ihren Kosten sitzen. Der Sicherungsgeber, der eigentlich für solche Fälle einspringen sollte, verweigert derzeit die Zahlungen. Dies wirft Fragen über die Sicherheit des Reiseschutzes auf, der laut Gesetz gewährleistet sein sollte.
Sicherungsschein nach § 651k BGB: Ein gesetzlicher Schutz mit Tücken
Der Sicherungsschein nach § 651k BGB dient eigentlich dazu, Kunden bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters abzusichern. Er verpflichtet den Reiseveranstalter, sich gegen Insolvenz abzusichern, um im Falle einer Zahlungsunfähigkeit die Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen und die Kosten für die Rückreise zu gewährleisten. Im Fall von itravel S.à.r.l. verwehrt der Sicherungsgeber, die MS Amlin, seine Einstandspflicht. Zwar sei die insolvente itravel Luxembourg S.à.r.l als Reiseveranstalter versichert, allerdings würde diese Gesellschaft nicht als Reiseveranstalterin auftreten, sondern die itravel Central Europe GmbH.
Geschädigte Kunden sollten Ihre Ansprüche prüfen lassen
Die Begründung des Sicherungsgebers erscheint wenig nachvollziehbar, zumal auf zahlreichen Buchungsbestätigungen auch die itravel Luxembourg S.à.r.l. als Reiseveranstalterin deklariert wird. Zudem dürfte die verschachtelte Struktur der gescheiterten Unternehmensgruppe nicht zu Lasten der Verbraucher:innen gehen dürfen.
Die ersten Klagen sind bereits bei den Gerichten anhängig, sodass die ersten Urteile nächstes Jahr erwartet werden können.
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